Fahne: Mitgeführt von der Mannschaft im Militärbezirk (Quartier) Uttwil (Güttingen), einer Obervogtei des Bischofs von Konstanz mit dem Recht zur Truppenaushebung

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Weiss-gelb-blau-grün einwärts geflammt, Mittelrosette und Fahnensaum mit Tuchfransen.
1619 erliessen Landvogt Karl Emanuel von Roll und Abgeordnete des Gerichtsherrenstandes Dekrete zur Neuformierung der Thurgauer Mannschaft. Fortan war die Gemeine Herrschaft Thurgau in acht Militärquartiere eingeteilt, die bis 1798 bestehen blieben. Die Soldaten aus den acht Quartieren Weinfelden, Pfyn (Warth), Lommis (Fischingen), Uttwil (Güttingen), Emmishofen, Ermatingen und Hüttlingen unterstanden ihrem Quartierhauptmann. Später trugen die Quartiere teilweise andere Namen, da sie nach dem Wohnort des Quartierhauptmanns bezeichnet wurden. Frauenfeld und Diessenhofen verfügten über ihr eigenes Banner. Steckborn wiederum war anfänglich Teil des Quartiers Ermatingen und führte später eine eigene Kompanie, der ein Stadthauptmann vorstand.
1775
H. 151, B. 161 cm; Lederbezogene Stange L. 233 cm
Seidentaffet
T 6371
Albert Knoepfli, Staats-Altertümer und ältere Karten des Thurgaus (Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte, Bd. 87), 1951, S. 87–93.

Erich Trösch, Thurgau, 2.4. Regieren und Verwalten in der gemeinen Herrschaft Thurgau (1499-1712), in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.05.2017. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007393/2017-05-22/, aufgerufen am 06.03.2025.
Schlagwörter: Herrschaft, Militaria, Textilien, Heraldik