Gemälde: Knieporträt von Franz Friedrich von Hatzfeld-Schönstein, Komtur der Reichsritterkommende Tobel (1747–1767)

zurück

Monumentales Gemälde eines deutschen Fürsten mit Verwaltungsbefugnis im Thurgau, ausgezeichnet mit dem Orden der Malteser, hinter ihm Szene eines Kreuzzuges mit Heer sowie ein gerudertes Segelschiff.

Die Schiffsdarstellung verweist auf den Galeerendienst, der ein angehender Komtur zu bewältigen hatte, bevor ihm eine Kommende übertragen wurde. Der Anwärter hielt sich während fünf Jahren am Hauptsitz des Ordens auf (bis 1530 Rhodos, danach Malta) und nahm während dieser Zeit an mindestens drei Karawanen à fünf bis sechs Monaten teil, was bedeutete, dass er Kriegsdienst auf einem von Sklaven geruderten Schiff auf dem Mittelmeer leistete. Bei diesen Einsätzen raubten die Ordensritter fremde Flotten aus und machten Gefangene, die sie als Rudersklaven verkauften.
Die 1226 von den Grafen von Toggenburg dem Johanniterorden gestiftete Komturei Tobel (Bezirk Münchwilen) war dem Grosspriorat Heitersheim (Landkreis Baden-Württemberg) unterstellt. Der im 11. Jh. gegründete Orden, dessen Angehörige dienende Geistliche und ursprünglich in den Kreuzzügen kämpfende Ritter waren, unterstand seit 1154 direkt dem Papst. Zuvor in Rhodos stationiert, verlegte der Orden 1530 seinen Geschäftssitz nach Malta, weshalb die Johanniter von nun an als Malteser (Malteserorden) bezeichnet wurden. Die Komturei Tobel war eine der vielen Thurgauer Gerichtsherrschaften, der ein Grund- bzw. Gerichtsherr vorstand.
Für Adlige war der Orden attraktiv, was dazu führte, dass die Komtureien (auch Kommenden genannt) herrschaftlich wie weltliche Rittersitze geführt wurden. Tobel war eine Pfründe des deutschen Adels, auch wenn seitens der Eidgenossen Bestrebungen bestanden, Schweizer in dieser Herrschaft zu positionieren. Die Komture logierten jedoch selten vor Ort in Tobel und delegierten Administration und rechtliche Angelegenheiten einem Verwalter (Obervogt), der aus der örtlichen Führungsschicht stammte.
Im Zuge der Neuordnung aufgrund napoleonischer Dekrete ging die Herrschaft Tobel 1806 unentgeltlich in das Eigentum des Kantons Thurgau über.
um 1750
H. 174, B. 120.5 cm
Öl auf Leinwand
T 6243
Albert Knoepfli, Die Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau, Bd. 1, Der Bezirk Frauenfeld (Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Bd. 23), Basel 1950, S. 141.

Albert Knoepfli, Die Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau, Bd. 2, Der Bezirk Münchwilen (Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Bd. 34), Basel 1955, S. 350.

Albert Schoop, Prinz Philipp von Hohenlohe, der letzte Komtur von Tobel (Unsere Kunstdenkmäler, Mitteilungsblatt für die Mitglieder der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Bd. 20, Heft 3–4), 1969, S. 358–374.

Markus Brühlmeier, Zwischen Heitersheim und Malta, in: Im Tobel der Busse, Komturei und Strafanstalt Tobel 1226–2014 (Thurgauer Beiträge zur Geschichte, Bd. 152), 2015, S. 15–78.
Schlagwörter: Herrschaft, Malerei, Porträt