Grafik: Kleines Andachtsbild mit der Darstellung der Maria mit dem Jesuskind auf bewegtem Gewässer, Gewährungen für den Erlass der Sündenstrafe (Ablass) für die Mitglieder des Vereins schweizerischer Jerusalempilger

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Private Devotionalie der Volksfrömmigkeit aus der Sammlung im Pfarrhaus Mammern.

Maria mit Bügelkrone steht auf einem Stein in unruhigem Gewässer und hält im linken Arm das Jesuskind. Zu Füssen von Maria sitzt eine Taube mit Olivenzweig im Schnabel (Symbol der Friedenstaube). Im Hintergrund aus dem Wasser ragende Felsen sowie zweimastiger Segeldampfer mit gehisster Schweizer Flagge sowie jener vom Roten Kreuz.
Bildunterschrift: «Ave Maris Stella.», «Maria, Meeresstern – Dich grüss ich allzeit gern!»

Stella maris (Stern des Meeres) ist eine Anrufung Marias als Schutzpatronin der Seeleute, in diesem Falle der Jerusalempilger, die eine gefährliche Schiffsreise zurücklegen mussten.

Rückseite mit Ablassbedingungen:
«Geistl. Vorteile des V. S. J.-P.»
«Abgesehen davon, dass jeder Wohltäter des hl. Landes ‹in besonderer Weise› teilnimmt an allen geistlichen Früchten der dort wirkenden Franziskaner und daselbst wohnhaften oder dorthin pilgernden Christgläubigen, sowie an den 25,000 hl. Messen, welche von den dortigen Franziskanern alljährlich an den hl. Stätten für die Wohltäter des hl. Landes gesehen werden: hat Papst Pius X. am 19. Jan. 1908 ‹zur Förderung des Gedeihens› des Vereins Schweizer Jerusalem-Pilger folgende Ablässe verliehen.
Ferner wird allen Vereinsmitgliedern ein vollkommener Ablass verliehen auf folgende 10 Feste: Weihnachten, Dreikönigen, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, Mariä Geburt, Mariä Verkündigung und Aufnahme in den Himmel – unter den gewöhnlichen Bedingungen: Beicht, Kommunion und Gebet nach Meinung des Papstes in der Pfarrkirche.
Außerdem ist allen Mitgliedern des V. S. J:-P. ein Ablass von 100 Tagen gewährt, so oft sie reumütig nachstehendes Gebet verrichten.
‹O Gott, der Du in Deiner wunderbaren Vorsehung alles lenkst: wir bitten Dich flehentlich, Du wollest dieses Land, welches Dein Eingeborner durch sein eigens Blut geheiligt hat, aus den Händen aller seiner Feinde befreien, damit es in der christlichen Religion Deinen Namen diene. Durch denselben Christum, unseren Herrn. Amen.›»
«Mit bischöflicher Genehmigung».
Seit dem 4. Jh. reisten Pilger zu den Gedenkstätten der Frühgeschichte des Christentums ins Heilige Land, d. h. in den Nahen Osten ins heutige Gebiet von Israel, des Gazastreifens und Westjordanlands (Palästina), von Jordanien, Syrien und Ägypten und vom Irak. Im 14. Jh. übertrug der Papst den Franziskanern die Pflege und Verehrung der heiligen Stätte. Im 19. Jh. erfuhr die Wallfahrt dorthin einen Aufschwung, was zur Gründung von Vereinen führte, die Pilgerreisen organisierten. So auch in der Schweiz, wo sich 1901 der Verein schweizerischer Jerusalempilger formierte, der 1919 in Heiligland-Verein umbenannt wurde. Anfänglich durften nur Personen Mitglied werden, die an einer Jerusalemreise teilgenommen hatten. Die Vereinszeitschrift «Pilgerbrief» berichtete über das Heilige Land und machte Werbung für Reisen dorthin.
1903 fand die erste schweizerische Volkswallfahrt in den Nahen Osten statt, an welcher 515 Pilgernde teilnahmen. Die dreiwöchige Reise bestand aus einer zweiwöchigen Schiffsfahrt auf dem Mittelmeer. Acht Tage verbrachten die Pilger und Pilgerinnen in Jerusalem, wo sie die heilige Stätte sowie Gottesdienste besuchten. Angeboten wurden auch Tagesausflüge nach Emmaus, Hebron, Jericho und ans Tote Meer. Auf dem Schiff wurden täglich ab vier Uhr morgens an zwölf mobilen Altären heilige Messen zelebriert.
1908 stand die Durchführung der zweiten schweizerischen Heiliglandfahrt auf der Kippe. Im «Pilgerbrief» versuchte der Vorstand Interessierte zu gewinnen: «[…] es wäre in der Tat eine Schmach, wenn wir nicht 500 katholische Schweizer für Jerusalem aufbrächten! So viel Begeisterung für die heiligsten Stätten der Erde wird hoffentlich noch in unserm Vaterlande zu finden sein!» Der Aufruf hatte Erfolg. Vermutlich nicht zuletzt auch wegen den oben erwähnten Ablässen, die Papst Pius X. den Vereinsmitgliedern zusprach.
Heute unterstützt der Verein, welcher der Schweizerischen Bischofskonferenz untersteht, gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sozialhilfe vor Ort und organisiert nach wie vor Reisen.

Die kleinformatigen Blätter mit magischer Heils- und Gnadenwirksamkeit dienten als Einlagen in Gebets- und Gesangsbücher, wurden in Koffer, Schränke und an Wände geklebt oder gar ins Grab gelegt. Als Amulett trug der gläubige Mensch die Bildchen zum Schutz vor bösen Kräften am Körper oder legte sie kranken Körperstellen auf.
um 1908
H. 13, B. 6.9 cm
Autotypie und Druck mit Bleisatz auf Velinpapier
T 30403
Das kleine Andachtsbild, Katalog der Ausstellung im Hamaland-Museum in Vreden 1982, im Niederrheinischen Museum für Volkskunde und Kulturgeschichte in Kevelaer 1982, in der Galerie der Stadt Bocholt 1983, Straelen 1982.

Rolf Weibel, Heiliges Land, in: Schweizerische Kirchenzeitung, Nr. 38, 2001. https://www.kath.ch/skz/skz-2001/leit/le38.htm, aufgerufen am 18.04.2023.

Boris Schlüssel, Geschichte, Am Anfang stand ein über 500-köpfiger Pilgerzug nach Jerusalem, 120 Jahre Schweizerischer Heiligland-Verein. https://heiligland.ch/ueber-uns/geschichte/, aufgerufen am 12.04.2023.
Schlagwörter: Fotografie, Druckgrafik, Hauswirtschaft, Religion katholisch, Brauchtum, Kirche, Vereinswesen, Reisen

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