Grafik: Konfirmationszettel von Magdalena Vogt (*1814) mit der Darstellung vom Abendmahl, ausgerichtet von Pfarrer Bornhauser

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Darstellung von Jesus Christus mit den Jüngern beim Abendmahl. Bildunterschrift: «Dieses thuet meiner zu gedenken!»

Darunter die Widmung: «Zum Andenken an den Konfirmations-Unterricht für Magdalena Vogt getauft den 18ten xbre [Dezember] 1814 am Konfirmationstage 31. März 1831. Von ihrem Seelsorger und Freunde Bornhauser».

Auf der Rückseite Mahnworte und Bibelspruch:
«Seÿ und bleibe ein treuer Nachfolger Jesu, im Glauben, in der Liebe und in der Hoffnung.» / «Folge Jesu nach.» / «Jesus sagt: Will mir jemand nachfolgen, der verläugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach. Math: XVI. 24.»
Vermutlich wurde die Urkunde von Thomas Bornhauser (1799–1856) ausgestellt, der ab 1831 Pfarrer in Arbon war und zuvor das geistliche Amt in Matzingen und später in Müllheim versah. Bornhauser machte sich einen Namen als politischer Publizist, dessen Werke dazu beitrugen, den Thurgau zu liberalisieren und über die Kantonsgrenzen hinaus ihre Wirkung hatten.

Im feierlichen Gemeindegottesdienst wird die Konfirmation, in der Regel am Palmsonntag, zum Abschluss des kirchlichen Unterrichts für Jugendliche in der evangelisch-reformierten Kirche zelebriert. Das Fest, das im Alter zwischen 14 und 16 Jahren stattfindet, gilt traditionell als Bestätigung der Kindertaufe.
Die Konfirmanden und Konfirmandinnen erhalten einen biblischen Konfirmationsspruch, der sie durch ihr Leben begleiten soll. Durch den Ritus sind sie zum Abendmahl zugelassen, wobei diese Praxis zunehmend durch das Kinderabendmahl an Bedeutung verliert.
1831
H. 16.5, B. 10 cm
Kupferstich auf Büttenpapier
T 29277
Schlagwörter: Druckgrafik, Hauswirtschaft, Persönliche Schreiben, Religion protestantisch, Brauchtum, Kirche, Anlässe, Andenken, Erinnerung