Halsgeige in Form eines «Schandkragens», zum Anlegen am Hals und an den Handgelenken als Bestrafung am Pranger (Demütigung)

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Gerät zur Durchführung einer Ehrenstrafe, im Einsatz am Gericht in Weinfelden.
1720
L. 59, B. 27, T. 3.3 cm
Holz, geschnitzt; Eisen, geschmiedet
T 3199
Schlagwörter: Herrschaft, Justiz, Gerät