Messstock zur Ermittlung der Körpergrösse, aus der Strafanstalt Tobel

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Stab auf Fussplatte mit eingeschwungenen vorderen Ecken zum Platzieren der Füsse beim Messen. Verstellbare Querstrebe mit Skala bis 2 Meter Körpergrösse.



Vor dem Eintritt in die Anstalt wurden die Körpermerkmale der verurteilten Person präzise erfasst, um im Falle eines Ausbruchs aus dem Gefängnis, die physischen Merkmale der Flüchtenden im Fahndungsschreiben bekannt geben zu können. Dazu gehörte auch das Messen der Körpergrösse. Vor dem Einsatz der Fotografie spielten exakte Beschreibungen der Körpermerkmale eine wichtige Rolle bei der Fahndung.

1811 eröffnete der Kanton Thurgau in der ehemaligen Malteserkommende Tobel die erste kantonale Strafvollzugsanstalt für Frauen und Männer. Die sowohl als Zucht- wie auch als Arbeitshaus dienende Einrichtung hatte zum Ziel, Obdachlose, Landstreicher und Landstreicherinnen, «Arbeitsscheue» und «Liederliche» mittels produktiver Beschäftigung zu disziplinieren, weshalb alle Häftlinge in einen Arbeitsprozess einbezogen waren. Einerseits wurden sie ausserhalb der Anstalt eingesetzt und mussten beim Strassenbau sowie in der Industrie und im Gewerbe Hand anlegen, andererseits waren sie in den hauseigenen Werkstätten (Weberei, Flechterei, Schreinerei) und im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tätig. Die weiblichen Gefangenen übernahmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Spinnen, Nähen, Waschen und Kochen. 1829 trennte man die Zuchthaus- von den Arbeitshausinsassen und -insassinnen. Bis 1840 unterstand die Institution der Zucht- und Arbeitshauskommission, danach oblag die Kontrolle direkt dem Polizei- und Justizdepartement.


19. Jh./20. Jh.
H. 2.05, B. 58, T. 34 cm
Holz
T 21832
Verena Rothenbühler, Hinter Schloss und Riegel, Die Strafanstalt Tobel 1811–1973, in: Im Tobel der Busse, Komturei und Strafanstalt Tobel 1226–2014 (Thurgauer Beiträge zur Geschichte, Bd. 152), Frauenfeld 2015, S. 79–202, bes. S. 98, Abb. 33.
Schlagwörter: Staatliche Institutionen, Justiz, Messwesen