Münze: 1-Rappen-Stück der Helvetischen Republik, geprägt in Basel, Bern oder Solothurn

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Vs.: Umschrift: «HELVET : – REPUBL :». In Strichelkreis Liktorenbündel (Bündel aus Ruten, Symbol der Einigkeit), flankiert von Lorbeerzweigen (Symbol des Siegs und Ruhms), darüber ein Federhut (Freiheitshut, Symbol für die Freiheit).
Rs.: In Strichelkreis die dreizeilige Angabe «1 / RAPPEN / 1802» zwischen unten gebundenen Eichenzweigen (Symbol der Stärke, Treue und Einheit).
Mit dem Einmarsch der Franzosen im Frühling 1798 endete die Staatsform der Alten Eidgenossenschaft. Anstelle des alten Staatenbündnisses mit souveränen und zugewandten Orten sowie Untertanengebieten trat unter dem Schutz französischer Truppen die Helvetische Republik. Als Zentralstaat nach französischem Vorbild organisiert, übernahm diese die volle Staatsgewalt. Die einst regierenden Orte waren nun einzig Verwaltungseinheiten. Zu den vielen Reformen, welche die Helvetische Republik in Angriff nahm, zählte die Vereinheitlichung des Münzwesens in der Schweiz. Anstelle der einzelnen Orte sollte ausschliesslich die Helvetische Republik das Münzrecht ausüben. Als neue Währung wurde der Schweizer Franken zu 10 Batzen oder 100 Rappen bestimmt, mit Gültigkeit in der ganzen Schweiz. Die leeren Staatskassen und die inneren Unruhen verhinderten jedoch die Umsetzung der Projekte. Bereits 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen, die das Münzrecht zurückerhielten. Erst die Bundesverfassung von 1848 untersagte den Kantonen die Münzprägung.

Der kleinste Wert im Münzsystem der Helvetischen Republik (1798–1803) war der Rappen, der als Münzen-Stück geprägt wurde. Die Vorderseite ziert ein Liktorenbündel mit Axt und aufgesetztem Freiheitshut. Diese Bildsprache bezieht sich auf die antike Römische Republik, denn im postrevolutionären Frankreich mussten geeignete Symbole für das neue Staatswesen gefunden werden. Die Helvetische Republik als von der Französischen Republik abhängiger Kleinstaat übernahm zum Teil deren Bildsprache. Das Liktorenbündel, das bereits auf französischen Münzen und Dokumenten abgebildet war, kam nun auf dem 1-Rappen-Stück zur Geltung. Das mit Bändern umwickelte Rutenbündel steht für den Zusammenhalt und die Einheit der Eidgenossenschaft. Die im Liktorenbündel steckende Axt präsentiert die alleinige Machtausübung des Staats, da die antiken römischen Liktoren (Beamte) die ausgesprochene Todesstrafe mit der Axt vollzogen. Der breitkrempige Hut mit Federn, ein Freiheitssymbol, ist wiederum ein spezifisch schweizerisches Motiv, das sich an die zahlreichen Darstellungen des 18. Jhs. anlehnt, die Wilhelm Tell als Typus eines Freiheitshelden häufig mit Federhut zeigen.
Im Gegensatz zu den in kleinen Auflagen ausgegebenen Gold- und Silbermünzen prägte die Helvetische Republik solche geringwertigen Kleinmünzen wie das 1-Rappen-, das 1/2- Batzen- und das 1-Batzen-Stück mit einer hohen kupferhaltigen Silberlegierung in grosser Zahl. Während der Nominalwert der Gold- und grossen Silbermünzen ziemlich genau dem Edelmetallgehalt der jeweiligen Münzsorte entsprach, lag der Wert des Silbers bei den Kleinmünzen im Verhältnis zum angegebenen Wert tiefer, weshalb der Staat bei der Ausgabe dieser Münzen einen Gewinn erzielte, der in die leeren Staatskassen floss. Die massenhafte Prägung von geringwertigen Kleinmünzen dieser Zeit beschäftigte die Schweiz während Jahren. Erst in den 1820er-Jahren entschied die Eidgenössische Tagsatzung, alle Kleinmünzen der Helvetischen Republik durch die Kantone einzuziehen. Die Kosten für das Einziehen und Einschmelzen der Kleinmünzen und für die Ausgabe neuer Kantonsmünzen mit höherem Silbergehalt wurden den einzelnen Kantonen anteilig belastet.
1802
D. 14.8 mm
Billon, Prägung
T 36527
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 16.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institution, Symbol, Botanik, Justiz