Münze: 10-Batzen-Stück des Kantons Luzern, geprägt in Luzern, aus der Sammlung von Maria Walenta (1876–1961)

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Vs.: In Strichelkreis Umschrift: «CANTON – LUZERN». Mit Lilienkrone bekröntes Luzerner Wappen im Schild in Schweizer Form, oben mit Voluten, zwischen zwei Palmzweigen (Symbol des Siegs und Ruhms), unten Jahreszahl.
Rs.: In Strichelkreis Umschrift: «SCHWEIZERISCHE EIDSGENOSSENSCHAFT». Stehender Krieger in «altschweizerisch-vaterländischer Tracht» aus Söldnerkleidung mit geschlitzten Beinkleidern, geschlitztem Wams und mit Federhut (Freiheitssymbol). Sein rechter Unterarm liegt auf der oberen Kante des hochrechteckigen, unten spitzen Schilds, in seiner Rechten eine geschulterte, hinter seinem Hals verlaufende Hellebarde. Seine Linke in die Taille gestützt. Auf Schild die Inschrift «XIX / CAN / TONE» (19 Kantone), im Abschnitt die Angaben «10 . BATZ :».
Der 1803 wiedererstandene eidgenössische Staatenbund bestand in der Mediationszeit (1803–1813) aus 19 Kantonen. Genf, Wallis und Neuenburg sind seit dem Wiener Kongress 1815 der Eidgenossenschaft angegliedert.
Während der Helvetischen Republik (1798–1803) übernahm die zentrale Regierung das Münzwesen und führte eine Einheitswährung ein. Der Batzen gehörte dazu, hatte den Wert von 1/10 des Frankens und richtete sich nach dem Berner Münzfuss. 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Schweizer Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen. Auch das Münzregal ging 1803 wieder an die Kantone zurück. Den Batzen wie auch den Franken behielten die meisten Kantone jedoch bei.
Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und vereinheitlichte die Währung mit Franken und Rappen, die während der Helvetik eingeführt worden waren. Das eidg. Münzgesetz von 1850 eliminierte den Batzen aus dem Währungssystem.

Maria Walenta (1876–1961) wurde im tschechischen Graslitz geboren und kam um 1903 zu ihrem Bruder Rudolf (1875–1933) nach Frauenfeld, der hier bereits seit 1893 bei der Instrumentenbauerin Marie Wolf arbeitete. Maria Walenta führte wohl den Haushalt Wolf, in welchem auch ihr Bruder lebte. Marie Wolf vermachte 1934 per Testament ihr Haus an der Thundorfstrasse Maria Walenta zur Nutzniessung bis zu ihrem Tod. Nach dem Willen der Testatorin sollte dieses Objekt nach dem Tod der Begünstigten an die Bürgergemeinde Frauenfeld übergehen, wobei der Erlös aus dem späteren Verkauf der Liegenschaft für einen Musikpavillon sowie für einen Springbrunnen im Stadtpark Burstel bestimmt war. Das Legat wurde als «Fräulein Marie Wolf und Herrn Rudolf Walenta-Fonds» bezeichnet.
Maria Walenta vermachte ihrerseits dem Historischen Museum Thurgau eine reichhaltige Münz- und Papiergeldsammlung (vor allem Notgeld um 1920, Banknoten, Gutscheine und Marken aus Papier) sowie einige Antiquitäten. Wer die Münzen erworben hat – Maria Walenta, ihr Bruder oder die Familie Wolf –, bleibt unklar.
1812
D. 28.6 mm
Silber, Prägung
T 36086
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 55.

Balázs Kapossy, Freiheitsheld als liebevoller Vater, in: Zwischen Entsetzen und Frohlocken, Vom Ancien Régime zum Bundesstaat 1798–1848, Ausstellungskatalog, Bernisches Historisches Museum, Bern 1998, S. 91.

Anne-Marie Dubler, Batzen, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.06.2002. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013677/2002-06-24/, aufgerufen am 04.12.2025.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Botanik, Militaria