Münze: 1/2-Batzen-Stück der Helvetischen Republik, geprägt in Basel, Bern oder Solothurn, aus der Sammlung von Maria Walenta (1876–1961)

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Vs.: In Strichelkreis die Angaben «HELVET / REPUBL / 5» zwischen unten gebundenen Eichenzweigen (Symbole der Stärke, Treue und Einheit).
Rs.: In Strichelkreis die Angaben «1/2 / BATZEN / 1799» in einem Blütenkranz.
Im Gegensatz zu den in kleinen Auflagen ausgegebenen Gold- und Silbermünzen prägte die Helvetische Republik in grosser Zahl solche geringwertige Kleinmünzen wie das 1-Rappen-, das 1/2- Batzen- und das 1-Batzen-Stück, die aus einer hohen kupferhaltigen Silberlegierung hergestellt wurden. Während der Nominalwert der Gold- und grossen Silbermünzen ziemlich genau dem Edelmetallgehalt der jeweiligen Münzsorte entsprach, lag der Wert des Silbers bei den Kleinmünzen im Verhältnis zum angegebenen Wert tiefer, weshalb der Staat bei der Ausgabe dieser Münzen einen Gewinn erzielte, der in die leeren Staatskassen floss. Die massenhafte Prägung von geringwertigen Kleinmünzen dieser Zeit beschäftigte die Schweiz während Jahren. Erst in den 1820er-Jahren entschied die Eidgenössische Tagsatzung, alle Kleinmünzen der Helvetischen Republik durch die Kantone einzuziehen. Die Kosten für den Einzug, die Einschmelzung der Kleinmünzen und für die Ausgabe neuer Kantonsmünzen mit höherem Silbergehalt wurden den einzelnen Kantonen anteilig belastet.

Entsprechend des geringen Werts der Kleinmünzen waren deren Münzbilder möglichst schlicht gehalten. Anstelle des differenziert dargestellten Kriegers mit Fahne in der Tracht der Landsknechte auf den Silber- und Goldmünzen beschränkt sich die Gestaltung beim vorliegenden 1/2-Batzen-Stück auf die Nennung des ausgebenden Staats, die Nominalbezeichnung (Wert) und die Jahreszahl, ergänzt durch Eichenzweige. Das Besondere am vorliegenden Münzbild ist die Angabe des Werts auf beiden Seiten in jeweils unterschiedlichen Münzeinheiten. Während auf der Vorderseite die Wertziffer «5» für 5 Rappen steht, ist auf der Rückseite «BATZEN» festgehalten. Diese doppelte Information des Werts sollte wahrscheinlich die bis anhin hauptsächlich an Batzen gewöhnte Bevölkerung an die neue Währung in Franken, Batzen und Rappen (1 Franken = 10 Batzen = 100 Rappen) gewöhnen.

Maria Walenta (1876–1961) wurde im tschechischen Graslitz geboren und kam um 1903 zu ihrem Bruder Rudolf (1875–1933) nach Frauenfeld, der hier bereits seit 1893 bei der Instrumentenbauerin Marie Wolf arbeitete. Maria Walenta führte wohl den Haushalt Wolf, in welchem auch ihr Bruder lebte. Marie Wolf vermachte 1934 per Testament ihr Haus an der Thundorfstrasse Maria Walenta zur Nutzniessung bis zu ihrem Tod. Nach dem Willen der Testatorin sollte dieses Objekt nach dem Tod der Begünstigten an die Bürgergemeinde Frauenfeld übergehen, wobei der Erlös aus dem späteren Verkauf der Liegenschaft für einen Musikpavillon sowie für einen Springbrunnen im Stadtpark Burstel bestimmt war. Das Legat wurde als «Fräulein Marie Wolf und Herrn Rudolf Walenta-Fonds» bezeichnet.
Maria Walenta vermachte ihrerseits dem Historischen Museum Thurgau Thurgau eine reichhaltige Münz- und Papiergeldsammlung (vor allem Notgeld um 1920, Banknoten, Gutscheine und Marken aus Papier) sowie einige Antiquitäten. Wer die Münzen erworben hat – Maria Walenta, ihr Bruder oder die Familie Wolf –, bleibt unklar.
1799
D. 22.8 mm
Billon, Prägung
T 36529
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 12.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institution, Symbol, Botanik