Münze: 2-Rappen-Stück des Kantons Aargau, geprägt in Luzern oder Aarau

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Vs.: In Strichelkreis Umschrift: «CANTON * ARGAU *». Schild in Schweizer Form mit Kantonswappen, zwischen Lorbeerzweigen (Symbol des Siegs und Ruhms).
Rs.: In Strichelkreis Lorbeerkranz mit der Angaben: «(Rosette) 2 (Rosette) / RAPPEN / . 1811 .»
1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Schweizer Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen, die alle ihre eigenen Münzen prägen konnten. Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und für die Vereinheitlichung der Währung mit dem bereits während der Helvetik eingeführten Franken. 10 Batzen oder 100 Rappen entsprachen einem Schweizer Franken.

2-Rappen-Stücke wurden bis 1974 geprägt, Ende 1977 ausser Kurs gesetzt und bis zum 30. Juni 1979 von der Eidgenössischen Staatskasse zum vollen Nennwert zurückgenommen.
1814
D. 18 mm
Billon, Prägung
T 34935
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 206.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Botanik