Münze: 20-Batzen-Stück der Helvetischen Republik, geprägt in Solothurn

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Vs.: Umschrift: «HELVET : – REPUBL :». In Strichelkreis ein stehender Krieger in «altschweizerisch-vaterländischer Tracht» in Anlehnung an die Söldnerkleidung des 16. Jhs. mit geschlitzten Beinkleidern, geschlitztem Wams und mit Federhut (Freiheitshut, Symbol für die Freiheit) sowie Schwert (Symbol für die Wehrhaftigkeit), der mit seiner rechten Hand die dreifarbige Fahne der Helvetischen Republik hält. Dabei handelt es sich um die Trikolore, die von oben nach unten aus einem grünen, roten und gelben horizontalen Streifen besteht. Im Abschnitt die Jahreszahl «1798».
Rs.: In Strichelkreis die dreizeilige Angabe «20 . / BATZEN / S» in Kranz aus zwei Eichenzweigen (Symbol der Stärke, Treue und Einheit), die unten mit Band mit Schleife gebunden sind.
Mit dem Einmarsch der Franzosen im Frühling 1798 endete die Staatsform der Alten Eidgenossenschaft. Anstelle des alten Staatenbündnisses mit vollwertigen und zugewandten Orten sowie Untertanengebieten trat unter dem Schutz französischer Truppen die Helvetische Republik. Als Zentralstaat nach französischem Vorbild organisiert, übernahm sie die volle Staatsgewalt. Die einst regierenden Orte waren nun einzig Verwaltungseinheiten. Zu den vielen Reformen, welche die Helvetische Republik in Angriff nahm, zählte die Vereinheitlichung des Münzwesens in der Schweiz. Anstelle der einzelnen Orte sollte ausschliesslich die Helvetische Republik das Münzrecht ausüben. Als neue Währung wurde der Schweizer Franken zu 10 Batzen oder 100 Rappen bestimmt, mit Gültigkeit in der ganzen Schweiz. Die leeren Staatskassen und die inneren Unruhen verhinderten jedoch die Umsetzung der Projekte. Bereits 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen, die das Münzrecht zurückerhielten. Erst die Bundesverfassung von 1848 untersagte den Kantonen die Münzprägung.

Zu den grösseren Silbermünzen der Helvetischen Republik (1798–1803) gehören die 20-Batzen-Stücke. Die Wahl der Wertbezeichnung in Batzen anstelle von Schweizer Franken bei dieser Münze mag wohl dem Umstand geschuldet sein, dass die Schweizer Bevölkerung bis dahin im Alltag weitgehend mit Batzen und deren Teilstücken (Kreuzer und Vierer) vertraut war. Im Gegensatz zu den vielen geringwertigen Kleinmünzen aus einer Silberlegierung mit hohem Kupferanteil wurden solche Silbermünzen in kleiner Zahl geprägt.
1798
D. 33.8 mm
Silber, Prägung
T 36537
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 6.

Balázs Kapossy, Freiheitsheld als liebevoller Vater, in: Zwischen Entsetzen und Frohlocken, Vom Ancien Régime zum Bundesstaat 1798–1848, Ausstellungskatalog, Bernisches Historisches Museum, Bern 1998, S. 91.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institution, Heraldik, Symbol, Botanik, Justiz

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