Münze: 20-Batzen-Stück des Kantons Waadt, geprägt in Lausanne, aus der numismatischen Sammlung der Familie Bachmann, Besitzerin von Schloss Frauenfeld

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Vs.: In Strichelkreis Umschrift: «CANTON – DE VAUD». Wappen von der Waadt mit Inschrift «LIBERTÉ ET PATRIE» (Freiheit und Vaterland), in Schild in Schweizer Form zwischen Weinrebenzweigen mit Früchten (Weintraubenrispen) und Ährenhalmen (vermutlich Roggen) als Symbole der Prosperität in der Waadt. Denn die typischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse in sind hier der Weinbau am Genfersee und der Roggenanbau in den Bergregionen. Darüber ein Eichenkranz (Symbol der Stärke, Treue und Einheit), im Abschnitt die Jahreszahl «1810».
Rs.: In Strichelkreis Umschrift: «CONFÉDÉRATION – SUISSE». Auf Bodenleiste stehender, nach links blickender Krieger in «altschweizerisch-vaterländischer Tracht» in Anlehnung an die Söldnerkleidung des 16. Jhs. mit geschlitzten Beinkleidern, geschlitztem Wams und Federhut (Freiheitssymbol). In seiner Linken eine auf den Boden gestützte Hellebarde. Sein rechter Unterarm liegt auf der oberen Kante eines Schilds mit den Angaben «XIX / CANT :» (19 Kantone), darunter im Abschnitt die Wertangabe «20 BATZ».
Laubrand.

Der 1803 wiedererstandene eidgenössische Staatenbund bestand in der Mediationszeit (1803–1813) aus 19 Kantonen. Genf, Wallis und Neuenburg sind seit dem Wiener Kongress 1815 der Eidgenossenschaft angegliedert.
Während der Helvetischen Republik (1798–1803) übernahm die zentrale Regierung das Münzwesen und führte eine Einheitswährung ein. Der Batzen gehörte dazu, hatte den Wert von 1/10 des Frankens und richtete sich nach dem Berner Münzfuss. 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Schweizer Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen. Auch das Münzregal ging 1803 wieder an die Kantone zurück. Den Batzen wie auch den Franken behielten die meisten Kantone jedoch bei.
Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und vereinheitlichte die Währung mit Franken und Rappen, die während der Helvetik eingeführt worden waren. Das eidg. Münzgesetz von 1850 eliminierte den Batzen aus dem Währungssystem.

Marie Elise Bachmann (1879–1955) vermachte 1948 mittels Erbvertrag dem Kanton Thurgau Schloss Frauenfeld samt Hausrat sowie auch die umfangreiche Antiquitätensammlung ihrer Eltern. Ihr Vater Jakob Huldreich Bachmann (1843–1915), Politiker und Jurist, der 1896 Bundesrichter wurde, sammelte unter anderem Glasscheiben, Gemälde, Waffen und Möbel. Ein Sammlungsschwerpunkt waren auch Münzen, von denen er jedoch 1917 einen Teil verkaufte. Nach dem Tod von Marie Elise Bachmann (1955) übernahm der Kanton die Sammlung, die aus mehr als 90 numismatischen Objekten bestand. Das Schloss Frauenfeld wurde später zum Historischen Museum Thurgau umgestaltet.
1810
D. 34.5 mm
Silber, Prägung
T 36401
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 224.

Balázs Kapossy, Freiheitsheld als liebevoller Vater, in: Zwischen Entsetzen und Frohlocken, Vom Ancien Régime zum Bundesstaat 1798–1848, Ausstellungskatalog, Bernisches Historisches Museum, Bern 1998, S. 91.

Anne-Marie Dubler, Batzen, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.06.2002. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013677/2002-06-24/, aufgerufen am 04.12.2025.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Botanik, Militaria