Münze: Sogenannte Dublone (Duplone) im Wert von 16 Franken der Helvetischen Republik (1798–1803), geprägt in Bern, aus dem Nachlass von Karl Asmund Kappeler (1844–1924), Kaufmann in Kolumbien

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Vs.: Umschrift: «HELVETISCHE – REPUBLIK». In Strichelkreis stehender Söldner in Kleidung des 16. Jhs. mit Wams, kurzer Pluderhose, engem Beinkleid sowie Federhut (Freiheitshut, Symbol für die Freiheit) und Schwert (Symbol der Wehrhaftigkeit), der mit seiner rechten Hand die dreifarbige Fahne der Helvetischen Republik hält. Dabei handelte es sich um die Trikolore, die von oben nach unten aus einem grünen, roten und gelben horizontalen Streifen bestand.
Rs.: In Strichelkreis die dreizeilige Angabe «16 / FRANKEN / 1800» in Eichenkranz (Symbol der Stärke, Treue und Einheit) aus sechs dünnen Ruten.
Mit dem Einmarsch der Franzosen im Frühling 1798 endete die Staatsform der Alten Eidgenossenschaft. Anstelle des alten Staatenbündnisses mit vollwertigen und zugewandten Orten sowie Untertanengebieten trat unter dem Schutz französischer Truppen die Helvetische Republik. Als Zentralstaat nach französischem Vorbild organisiert, übernahm sie die volle Staatsgewalt. Die einst regierenden Orte waren nun einzig Verwaltungseinheiten. Zu den vielen Reformen, welche die Helvetische Republik in Angriff nahm, zählte die Vereinheitlichung des Münzwesens in der Schweiz. Anstelle der einzelnen Orte sollte ausschliesslich die Helvetische Republik das Münzrecht ausüben. Als neue Währung wurde der Schweizer Franken zu 10 Batzen oder 100 Rappen bestimmt, mit Gültigkeit in der ganzen Schweiz. Die leeren Staatskassen und die inneren Unruhen verhinderten jedoch die Umsetzung der Projekte. Bereits 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen, die das Münzrecht zurückerhielten. Erst die Bundesverfassung von 1848 untersagte den Kantonen die Münzprägung.

Zu den wenigen Goldmünzen der Helvetischen Republik (1798–1803) gehören die Doppelduplone und, wie das vorliegende Exemplar, die einfachen Duplone. Diese Goldmünze war ein althergebrachtes, besonders im internationalen Zahlungsverkehr geschätztes Zahlungsmittel, das auch die Helvetische Republik bei der Einführung der neuen Währung in Schweizer Franken berücksichtigte. Entsprechend prägte sie die Geldstücke im Wert von 16 und 32 Schweizer Franken, die den bis anhin gängigen Duplonen, die der Bevölkerung bestens vertraut war, entsprachen. Die Rückseite zeigt einen von Eichenlaub umwickelten Kranz aus zusammengebundenen Ruten, die für die Einheit des neuen Staats stehen. Im Gegensatz zu den vielen geringwertigen Kleinmünzen aus einer Silberlegierung mit hohem Kupferanteil wurden diese Goldmünzen nur auf Nachfrage von Kaufleuten für den Gebrauch im internationalen Handel ausgegeben. Die Folge war, dass sie in einer geringen Stückzahl hergestellt wurden, wobei die Kaufleute das benötigte Gold zu liefern hatten und den Schlagsatz, die Entschädigung für die Prägearbeit, zu bezahlen hatten.

Der in Frauenfeld geborene und in St. Gallen zum Kaufmann ausgebildete Kappeler sammelte während seines beruflichen Aufenthalts in Südamerika (um 1876–1891) einen umfangreichen Bestand an wertvollen Münzen. 1897 zog er sich aus dem Geschäftsleben zurück und unternahm ausgiebige Reisen durch Europa, von welchen er Souvenirs mitbrachte. Münzsammlung und Reiseandenken vermachte er testamentarisch dem Historischen Verein des Kantons Thurgau.
1800
D. 22.8 mm
Gold, Prägung
T 6607
Archiv Historisches Museum Thurgau, Akten Historisches Museum 03.17.02, Inventar Sammlung Kappeler (unpaginiert), S. 63.

Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 2.
Schlagwörter: Numismatik, Kunsthandwerk, Staatliche Institution, Heraldik, Symbol, Botanik, Justiz