Perkussionsstutzer der Thurgauer Scharfschützen aus der Zeit des Sonderbundskriegs, Vorderlader, kantonales Modell 1845, mit nummergleichem Stichbajonett

zurück

Scharfschützenwaffe in der Art der bernischen kantonalen Ordonnanz von 1829.

Brünierter Rundlauf mit 16 Zügen, ab Kammeransatz oktogonal. Quadrantenvisier mit gravierter Graduierung von 200 bis 600 Fuss. Geschobenes Korn aus Eisen. Flache Schlossplatte und Hahn mit Anlaufbläuung. Seitlich angeschweisster länglicher Kaminsack mit verschraubtem Putzstollen. Hahn mit geriffeltem Daumendrücker (Griffoptimierung). An der Laufmündung seitlich angeschweisster Bajonettkasten mit Federarretierung. Vorliegendes Kettenschloss. Abzug mit Stecher.
Gefingerter Abzugsbügel aus Messing und wie der Riemenbügel auf Eisenband montiert. Trichterförmige Ladestockpfeife am Vorderlauf unten verschweisst. Am Vorderschaftabschluss Kappe aus Eisen mit Riemenbügel und Ladestockführung. Geschwungene Kolbenkappe aus Eisen mit Stellhorn. Originaler Holzladestock mit je Messingaufsatz mit Schraubgewinde an beiden Enden. Vorne mit gedrungen kugeligem geschraubtem Aufsatz. Nussbaumhalbschaft. Linke Kolbenseite mit Backe.

Kaliber: 16 mm.

Schläge: Auf Lauf zur Hälfte vom Schaft verdeckte Lièger (Lüttich) Beschussmarke (amtliche Prüfung) mit bekröntem «ELG» (Épreuve Liège) in Oval. Weitere Punzen auf Lauf: Waffennummer «51» sowie Fabrikationsnummer «793» auf Kammeransatz. Auf Schaft in Oval Kantonsschlag «CT» (Kanton Thurgau, Kontrollpunze des kantonalen Inspektors) und «51».

Gebläutes Bajonett mit Dreikantklinge mit Hohlschliffen. Vierkantige Feder zur Befestigung in Kasten. Auf Feder Waffennummer «51», Klinge mit Fabrikationsnnummer «19» und auf Hals Herstellerstempel «AF» für August Francotte in Liège.
Für die Bewaffnung seiner Infanteristen war jeder Schweizer Kanton eigenständig verantwortlich. Ab 1826 bezog ein Thurgauer Soldat seine Waffe gegen Bezahlung vom Zeughaus in Frauenfeld, das 1820–1822 eingerichtet wurde. Lieferanten der Gewehre waren hauptsächlich Manufakturen in Frankreich und Belgien. So wurde vorliegende Waffe in Liège (BEL) gebaut, da sie die städtische amtliche Prüfmarke aufweist. Dort konstruierten Büchsenmacher solche Vorderlader nach den detaillierten Vorschriften, die der eidg. Kriegsrat 1842 beschlossen hatte. Dieses Reglement, das die Beschaffenheit sämtlicher Bestandteile eines Gewehrs vorschrieb, war die erste eidg. Ordonnanz für das Schweizer Bundesheer, das sich durchsetzte und zur Vereinheitlichung der Bewaffnung aller Schweizer Wehrmänner führte. Der Erlass für die Konstruktion und Materialität des Scharfschützenstutzers genehmigte die Tagsatzung am 20. August 1842.
Im Sonderbundskrieg 1847 waren die drei Thurgauer Scharfschützenkompanien 5, 26 und 53 mit total 305 Scharfschützen mobilisiert. Mit der neuen Bundesverfassung von 1848 kamen die Landwehrkompanien 29 und 30 dazu. Sie alle waren mit Stutzern gleichen Kalibers ausgerüstet. Mit dem Beschluss des Schweizerischen Bundesrats vom 13. Mai 1851 trat ein eidg. Modell anstelle der bisherigen kantonalen Gewehre.
Francotte, August, (*1805), Waffenhersteller in Liège (Lüttich, BEL)
ab 1845
L. 125, Lauf L. 89.2 cm; Bajonett L. 57 cm, Klingenlänge 51 cm
Stahl, Eisen, Messing, Nussbaumholz
T 40341
Albert Schoop, Geschichte der Thurgauer Miliz, Frauenfeld 1948, S. 172–173.

Hugo Schneider, Michael am Rhyn, Eidgenössische Handfeuerwaffen (Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817, Bd. 2), Dietikon-Zürich 1979, S. 77–82.
Schlagwörter: Militaria, Waffen, Geschichte, Ereignis