Petschaft: Ovaler Siegelstempel der «Gefälleverwaltung» des Kantons Thurgau, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON THURGAU», spiegelverkehrt, im Feld zweizeiliger Schriftzug: «GEFAELLE / VERWALTUNG», AE ligiert, spiegelverkehrt, über Leiste mit Girlanden. Aussen ovale Perlrahmung.
Rs.: Handhabe aus achteckigem, gedrungenem, massivem Schaft, mit abgesetztem, polygonalem Fuss, welcher zu einer ovalen Bodenplatte ausläuft.
Im Gegensatz zu den anderen neu gegründeten Kantonen Waadt und Aargau wurde der Thurgau durch die Mediationsakte von 1803 dazu verpflichtet, Erträge und Einkünfte aus Feudallasten, sogenannte Gefälle ehemaliger Feudalherren im Thurgau (Gerichtsherren), durch Geldzahlungen abzulösen. Insbesondere die Kantone Zürich und St. Gallen als Rechtsnachfolger des alten Standes Zürich bzw. der Abtei St. Gallen sowie das Grossherzogtum Baden als Rechtsnachfolger des Bischofs von Konstanz verlangten finanzielle Abfindungen. Die «Gefälleverwaltung» veräusserte die neu erworbenen Güter und Rechte fortlaufend, da der Kanton kaum über die finanziellen Mittel verfügte, um sie längerfristig zu halten.

Ein identisches Motiv und der gleiche Stil finden sich ebenfalls bei den Siegelstempeln der Gerichtskanzleien der Thurgauer Distrikte aus der Zeit der Mediation (1803–1813).
nach 1803/1. Viertel 19. Jh.
L. 4.8, B. 3.5, H. 2.8 cm
Eisen, gegossen, geschmiedet, graviert, punziert, poliert
Mc 14
Bruno Meyer, Geschichte des thurgauischen Staatsarchives, in: Festgabe für Regierungsrat Anton Schmid zu seinem 25. Amtsjahre als Mitglied der thurgauischen Kantonsregierung, Frauenfeld 1942, S. 119–187, bes. S. 146–148.

Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz