Petschaft: Ovaler Siegelstempel der Militärbehörde des Kantons Thurgau, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON THURGAU», spiegelverkehrt, mit Girlanden behängtem, spitzem Thurgauer Wappenschild mit Tingierung (unteres Wappenfeld schräg schraffiert), Waffentrophäen, darunter «MILITAIR = BEHÖRDE», spiegelverkehrt. Aussen ovale Perlrahmung.
Rs.: Handhabe aus achteckigem gedrungenem massivem Schaft, mit abgesetztem polygonalem Fuss, welcher zu einer ovalen Bodenplatte ausläuft.
Untere Umschrift «MILITAIR = BEHÖRDE» über vorgängig getilgte ältere Legende graviert (ursprünglich KRIEGS = RATH).
Mit der Gründung des Kantons Thurgau 1803 wurde das kantonale Thurgauer Militärwesen geschaffen. In der Anfangsphase war ein Generalinspektor für die Organisation und den Ausbau des kantonalen Militärs zuständig, der 1811 durch den Kriegsrat ersetzt wurde, welcher aus sieben Mitgliedern bestand. Zu seinen Aufgaben zählten die Beschaffung von Munition, Ausrüstung und Uniformierung der Soldaten. Neben dem Erlass neuer Vorschriften und Inspektionen verfasste er zusätzlich jährliche Rechenschaftsberichte zuhanden des Kleinen Rats. Ab Ende der 1820er-Jahre übernahm die Militärbehörde und 1850 das Militärdepartement dieses Ressort.

In der Thurgauer Staatsrechnung von 1812 sind mehrere Ausgaben für die Herstellung von Siegelstempeln, Tintenstempeln und Timbern (Prägezangen) für den Kriegsrat aufgeführt. Einer dieser Ausgabenposten betrifft die Anfertigung eines Siegelstempels für die hohe Summe von 22 Gulden, was aufgrund der aufwändigen Gestaltung für den vorliegenden Stempel spricht. Unter dem gleichen Posten in der Staatsrechnung ist ein weiterer Siegelstempel mit identischem Bild für den geringen Betrag von 4 Gulden und 30 Kreuzer verzeichnet.

Bei diesem Petschaft handelt es sich um einen wiederverwendeten Siegelstempel, der ursprünglich für den ab 1811 tätigen Kriegsrat angefertigt worden war. Wohl Ende der 1830er-Jahre wurde die untere Umschrift mit der ursprünglichen Bezeichnung «KRIEGS = RATH» durch die neue Benennung des Gremiums «MILITAIR = BEHÖRDE» ersetzt. Als Beleg für die spätere Umgestaltung der Siegelplatte lassen sich Überarbeitungsspuren bei der Umschrift feststellen. Zudem trägt das Papiersiegel (Siegeloblate) auf einem Rechenschaftsbericht der Militärbehörde an den Kleinen Rat aus dem Jahr 1835 (Staatsarchiv Thurgau (StATG), 2'34'09, Dossier 1/29) immer noch die Titulatur «KRIEGS = RATH», dies trotz bereits erfolgter Umbenennung des Kriegsrats in Militärbehörde Ende der 1820er-Jahre. Das Siegel ist identisch mit dem angeführten Siegelstempel. Somit muss die Neugestaltung des Siegelstempels erst nach 1835 erfolgt sein.

In der Heraldik bezeichnet der Terminus Tingierung das Verfahren mittels Schraffuren oder Punktierungen die Wappenfarben bei farblosen Wappendarstellungen anzuzeigen. Die heute gültigen Regeln setzten sich jedoch erst im Laufe des 17. Jhs. durch, sodass zum Teil bei tingierten Wappendarstellungen aus dieser Zeit noch Abweichungen von den heutigen Regeln vorkommen können.
1812
L. 4.7, B. 3.3, H. 3.7 cm
Eisen, gegossen, geschmiedet, graviert, punziert, poliert
Mc 15
Neue Militär=Organisation, Gesetz, 4. Brachmonat 1811, in: Tagblatt der Geseze (sic) und Verordnungen des Kantons Thurgau ausgegangen, Neunter Theil, Frauenfeld 1810, S. 108–144.

Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Kleinen Raths des Cantons Thurgau für das Jahr 1812, Staatsarchiv Thurgau (StATG), 4'305'9.

Carl Vogler, Entwicklung des thurg. Militärwesens seit 1803, mit besonderer Berücksichtigung der Betheiligung des Kantons am eidgenössischen Dienste (Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte, Bd. 7–8), Frauenfeld 1866, S. 119–133, bes. S. 122.

Albert Schoop, Geschichte der Thurgauer Miliz, Frauenfeld 1948.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Heraldik, Justiz, Militaria, Waffen