Petschaft: Ovaler Siegelstempel des Katholischen Grossratskollegiums des Kantons Thurgau, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON THURGAU / + KATHOLISCHES GROSSRATHS=COLLEGIUM +», spiegelverkehrt, tingierter Thurgauer Wappenschild (unteres Feld schraffiert). Aussen ovale Linienrahmung.
Rs.: Handhabe aus einem hohen, zylinderförmigen hölzernen Griff, welcher unten in ein Gewinde übergeht, in welchem die ovale Siegelplatte aus poliertem Eisen eingelassen ist. Die Handhabe ist der obere Teil einer Aufbewahrungsdose, dessen unterer, heute fehlender Teil als Schutzkappe während des Transports oder Nichtgebrauchs darüber gestülpt werden konnte.
Das kirchenpolitische Gesetz vom 17. Juni 1803, erlassen vom Kleinen Rat, trug den konfessionellen Strukturen im Thurgau Rechnung. Sowohl der Kleine Rat (Exekutive) als auch der Grosse Rat (Legislative) wurde in zwei nach den Konfessionen (evangelisch und katholisch) getrennte Ratskollegien aufgeteilt, welche bei konfessionellen Fragen jeweils unter sich berieten. Erst mit der Verfassung von 1869 wurden die getrennten Kollegien im Parlament und in der Regierung definitiv aufgelöst.

Aus stilistischen Gründen lässt sich der Herstellungszeitpunkt des Siegelstempels um die Mitte des 19. Jhs. ansetzen. Der Auslöser für die Anfertigung neuer Siegelstempel könnte in Zusammenhang mit der Gründung des Bundesstaates 1848 und der neuen kantonalen Verfassung von 1849 stehen.

In der Heraldik bezeichnet der Terminus Tingierung das Verfahren mittels Schraffuren oder Punktierungen die Wappenfarben bei farblosen Wappendarstellungen anzuzeigen. Die heute gültigen Regeln setzten sich jedoch erst im Laufe des 17. Jhs. durch, sodass zum Teil bei tingierten Wappendarstellungen aus dieser Zeit noch Abweichungen von den heutigen Regeln vorkommen können.
1849–1869
L. 6.3, B. 3.8, H. 4.2 cm
Eisen, gegossen, geschmiedet, graviert, punziert; Zwetschge, gedrechselt
Mc 18
Kurt Fritsche, Staat und Kirche im Thurgau während der Restaurationszeit (1814–1830), I. Teil (Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte, Bd. 110), 1972, S. 5–144, bes. S. 11.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institution, Kirche, Kommunikation, Heraldik, Justiz