Petschaft: Ovaler Siegelstempel des Kreisgerichts Bischofszell, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON THURGAU», spiegelverkehrt, in Schrifttafel mit Blumengirlanden und Blättern dreizeiliger Schriftzug: «KREISGERICHT / BISCHOF= / ZELL», spiegelverkehrt. Ovale Aussenrahmung mit Perlrand.
Rs.: Handhabe aus achteckigem schlankem Schaft mit abgesetztem polygonalem Fuss auf ovaler Bodenplatte.
Das Kreisgericht, zuvor Friedensgericht (1803–1814) genannt, tagte alle vierzehn Tage und behandelte kleinere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Zudem urteilte es in Fällen wie Frevel, Beschimpfung, Rauf- und Schlaghändel. Ab 1816 wurden auch Kauf-, Tausch- und Schuldverträge durch das Kreisgericht gefertigt, das dabei von der Bezirkskanzlei unterstützt wurde. Schliesslich war das Kreisgericht auch Vormundschaftsbehörde.
Die Kreisgerichte (1814–1849/50) wurden im Zuge der Neuordnung der Gerichtsorganisation im Kanton Thurgau mit der Verfassung von 1849 aufgehoben und ab 1850 durch die Bezirksgerichtskommissionen ersetzt.
1814–1849
L. 6, B. 3.5, H. 3.1 cm
Messing, graviert, punziert; Eisen, gegossen, geschmiedet, gelötet
Mc 77
Staatsarchiv des Kantons Thurgau, Beständeübersicht, bearbeitet von André Salathé, Frauenfeld 2015, S. 136. https://staatsarchiv.tg.ch/de/recherche/recherche.html/14132
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz