Petschaft: Ovaler Siegelstempel des Kreisgerichts Schönholzerswilen, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON THURGAU», spiegelverkehrt, in Schrifttafel mit Blumengirlanden und Blättern dreizeiliger Schriftzug: «KREISGERICHT / SCHONHOLZERS / =WEIL», spiegelverkehrt. Ovale Aussenrahmung mit Perlrand.
Rs.: Handhabe aus achteckigem schlankem Schaft, sich konisch nach unten verjüngend, mit abgesetztem polygonalem Fuss auf ovaler Bodenplatte. Am Fuss zwei gegenüberliegende schwache Einkerbungen zur Ausrichtung des Petschafts beim Siegeln.
Das Kreisgericht, zuvor Friedensgericht (1803–1814) genannt, tagte alle vierzehn Tage und behandelte kleinere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Zudem urteilte es bei gewaltsamen Handlungen gegen Ordnung und Gesetz, Beschimpfung, Rauf- und Schlaghändel. Ab 1816 wurden auch Kauf-, Tausch- und Schuldverträge durch das Kreisgericht abgewickelt, das dabei von der Bezirkskanzlei Unterstützung erfuhr. Schliesslich war das Kreisgericht auch Vormundschaftsbehörde.
Die Kreisgerichte (1814–1849/1850) wurden im Zuge der Neuordnung der Gerichtsorganisation im Kanton Thurgau mit der Verfassung von 1849 aufgehoben und ab 1850 durch die Bezirksgerichtskommissionen ersetzt.
1814–1849
L. 6.2, B. 3.7, H. 3.3 cm
Messing, graviert, punziert; Eisen, gegossen, geschmiedet, gelötet
Mc 81
Staatsarchiv des Kantons Thurgau, Beständeübersicht, bearbeitet von André Salathé, Frauenfeld 2015, S. 136. https://staatsarchiv.tg.ch/de/recherche/recherche.html/14132.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz