Petschaft: Querovaler Siegelstempel des Departements für das Gesundheitswesen des Kantons Thurgau, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON / THURGAU.», spiegelverkehrt, rechteckige Schrifttafel mit abgeschrägten Ecken und dreizeiligem Schriftzug: «DEPART. FÜR DAS / GESUNDHEITS = / WESEN», spiegelverkehrt. Aussen ovale Rahmung aus Blätterkranz.
Rs.: Eiserne Handhabe aus säulenartigem Schaft mit abgesetzter Basis, deren oberer Wulst schnurartig ausgeführt ist. Ovale Siegelstempelplatte an den Fuss des Schafts gelötet. Gravierter Pfeil auf leicht bombiertem oberen Abschluss des Schafts zur Ausrichtung des Siegelstempels beim Siegeln.
Mit dem Geschäftsreglement für den Regierungsrat vom 17. Januar 1850 wurde das 1840 eingeführte Departementalsystem erweitert und von ursprünglich sechs auf zehn Departemente festgesetzt. Vermutlich war bereits damals ein Departement für das Gesundheitswesen als Ressort für eines der zehn Departemente tätig, obwohl erst 1870 als Ersatz für den bis 1869 bestehenden Sanitätsrat ein Departement für das Gesundheitswesen geschaffen wurde. Dafür sprechen nicht nur stilistische Gründe des Siegelstempels, sondern auch die in der Verwaltung damals gängige Arbeitspraxis für die Departemente nachgelagerte Amtsbereiche zu schaffen und dabei analoge Benennungen zu gebrauchen. Ebenfalls spricht die identische Ausführung hinsichtlich Motiv und Stil des Siegelstempels (Mc 166) von 1850, für eine zeitgleiche Ausführung des vorliegenden Exemplars.

Ferner ist die Gestaltung der ovalen Rahmung identisch mit einer Reihe weiterer Siegelstempel (Mc 3, Mc 31 und Mc 35), weshalb eine Zuschreibung an den Winterthurer Medailleur und Petschaftstecher Jakob Friedrich Aberli als wahrscheinlich erscheint.
Aberli, Jakob Friedrich, vermutlich (1800–1872), Medailleur und Petschaftstecher in Winterthur
um 1850
L. 5.5, B. 3.5, H. 2.9 cm
Eisen, graviert, punziert, gegossen, geschmiedet
Mc 168
Gesetzessammlung für den Kanton Thurgau, Zweite Hauptabtheilung, Kantonale Verhältnisse, Dritter Band, Frauenfeld 1866, Geschäftsreglement für den Regierungsrath, 17. Januar 1850, S. 143–155, bes. S. 150.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz, Gesundheitswesen, Hygiene