Petschaft: Querovaler Siegelstempel des Departements für das Vormundschafts- und Armenwesen des Kantons Thurgau, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON / THURGAU.», spiegelverkehrt, rechteckige Schrifttafel mit gekappten Ecken und mehrzeiligem Schriftzug: «DEPART. FÜR DAS / VORMUNDSCHAFT= / U. ARMENWESEN», spiegelverkehrt. Aussen ovale Rahmung aus Blätterkranz.
Rs.: Eiserne Handhabe aus säulenartigem Schaft mit abgesetzter Basis, deren oberer Wulst schnurartig ausgeführt ist. Ovale Siegelstempelplatte an den Fuss des Schafts gelötet. Gravierter Pfeil auf leicht bombiertem oberem Abschluss des Schafts zur Ausrichtung des Siegelstempels beim Siegeln.
Mit dem Geschäftsreglement für den Regierungsrat vom 17. Januar 1850 wurde das 1840 eingeführte System erweitert und von ursprünglich sechs auf zehn Departemente festgesetzt. Zu den 1850 neu geschaffenen Verwaltungseinheiten zählte das Departement für das Vormundschafts- und Armenwesen, das zuvor dem Justizdepartement angegliedert gewesen war. Dessen Beamte kümmerten sich um die korrekte Anwendung der Gesetze, Dekrete und Verordnungen, die ihren Arbeitsbereich betrafen. So befassten sie sich mit Unstimmigkeiten bei Waisensachen und mit Klagen gegen die Vormundschaftsbehörden. Sie hatten die Aufsicht über die Arbeits- und Zuchtanstalt Tobel und über Hilfs- und Armenanstalten in den Gemeinden inne. Zudem beurteilten sie finanzielle Unterstützungsgesuche, befassten sich mit der Platzierung von Findelkindern und begutachteten Eheverstösse.

Die stilistische Gestaltung dieses Siegelstempels und besonders die Gestaltung der ovalen Rahmung sind identisch mit einer Reihe weiterer Siegelstempel aus der Sammlung des Historischen Museums Thurgau und sprechen für eine Zuweisung an den Winterthurer Medailleur und Petschaftstecher Jakob Friedrich Aberli.
Aberli, Jakob Friedrich, vermutlich (1800–1872), Medailleur und Petschaftstecher in Winterthur
um 1850
L. 5, B. 3.5, H. 2.8 cm
Eisen, graviert, punziert, gegossen, geschmiedet
Mc 167
Gesetzessammlung für den Kanton Thurgau, Zweite Hauptabtheilung, Kantonale Verhältnisse, Dritter Band, Frauenfeld 1866, Geschäftsreglement für den Regierungsrath, 17. Januar 1850, S. 143–155, bes. S. 152.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz