Petschaft: Runder Siegelstempel der Klosterliquidationskommission des Kantons Thurgau, mit Handhabe

zurück

Vs.: «KLOSTER= / LIQUIDATIONS= / COMMISSION», spiegelverkehrt, in rechteckiger Schrifttafel mit gekappten Ecken und kleinen Arabesken-Verzierungen, eingefasst von der geteilten Umschrift: «CANTON / THURGAU», spiegelverkehrt. Schnurkreis als Aussenrahmung.
Rs.: Handhabe aus achteckigem gedrungenem Schaft, mit abgesetztem, durch zwei Schnurränder begrenztem rundem, konischem Fuss, welcher durch einen eingezogenen Rand von der runden Siegelplatte abgetrennt ist. Handhabe zum Einspannen in die Siegelpresse.
Mit der Abstimmung vom 27. Juni 1848 im Grossen Rat betreffend das neue Klostergesetz wurde die Aufhebung aller Klöster im Kanton Thurgau beschlossen. Zu diesem Zweck wurde am 29. Juli 1848 die Klosterliquidationskommission einberufen, welche in den folgenden zwei Jahren die Veräusserung der Klostergüter übernahm. Einzig das Stift St. Pelagi in Bischofszell und das Kloster St. Katharinental wurden davon ausgenommen. Das zunächst verschont gebliebene St. Pelagistift in Bischofszell wurde 1852 säkularisiert, das Dominikanerinnenkloster St. Katharinental bei Diessenhofen 1869.
1850 wurde die Klosterliquidationskommission aufgehoben, da die Veräusserungen des Klosterguts beinahe abgeschlossen waren. Die noch verbleibenden Geschäfte gingen in die Kompetenz des Finanzdepartements über.
Der Siegelstempel dürfte 1848 oder kurz danach entstanden sein.
1848–1850
L. 5.1, D. 3.7 cm
Eisen, gegossen, geschmiedet, graviert, punziert, poliert
Mc 10
Amtsblatt des Kantons Thurgau, Nr. 6, 6. April 1850, S. 37.

Alois Schwager, Die Klosterpolitik des Kantons Thurgau 1798–1848, II. Teil [1836–1848] (Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte, Bd. 119), Frauenfeld 1982, S. 65–248, bes. 191–205.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kloster, Kommunikation, Justiz