Petschaft: Runder Siegelstempel des Obergerichts des Kantons Thurgau, mit Handhabe

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Vs.: «Obergericht + des + Cantons + Thurgau», spiegelverkehrt, in gotischer Fraktura, kleines Lilienkreuz zwischen Arabesken, stehende Justitia mit Krone, Waage und Schwert (Allegorie der Gerechtigkeit), an ein Buch mit der Aufschrift «GESETZ» und dem Thurgauer Wappenschild gelehnt, unten Leiste mit gotischem Spitzbogenfries, Das Ganze umgeben von einer doppelten Kreislinie. Aussen einfache Linienrahmung.
Rs.: Massive Handhabe aus gedrechseltem Holz, mit niedrigem Schaft und mehrfach profiliertem Fuss und flachem Kopf. Zweiteilige Stempelplatte aus Eisen mittels eines eisernen Dorns mit dem Schaft verbunden.
Das Obergericht bildet die höchste kantonale Justizinstanz für Zivil- und Strafrechtsfälle und führt zugleich die Aufsicht über das kantonale Justizwesen. Während sich das Zivilrecht hauptsächlich mit Streitigkeiten zwischen Bürgern befasst, behandelt das Strafrecht Verbrechen und Vergehen gegen Besitz und Leben. 1816 übernahm das Obergericht die Aufgaben des 1803 im Thurgau eingeführten Appellationsgericht.
2. Hälfte 19. Jh.
H. 6.2, D. 4.7 cm
Eisen, graviert, punziert, poliert; Buchsbaumholz, gedrechselt
T 5527
Offizielle Sammlung der Geseze und Verordnungen für den Kanton Thurgau, Bd. 1, Heft 1, o. O. 1817, S. 86–89.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz, Heraldik, Allegorie