Verwaltungsstempel: Ovaler Tintenstempel des Departements für das Gesundheitswesen des Kantons Thurgau, mit Holzgriff

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Vs.: «DEPARTEMENT / FÜR DAS / GESUNDHEITSWESEN / (Arabeske) / CANTON THURGAU .», spiegelverkehrt. Aussen einfache Linienrahmung.
Rs.: Gedrechselter birnenförmiger Holzgriff mit abgesetztem profiliertem rundem Fuss. Ovale Stempelplatte aus Messing mit einer Messingmuffe und einem Dorn am Fuss des Holzschafts befestigt. Am Rand der Stempelplatte einpunzierte Herstellerinitialen «J. B (Stern) J. B». Nachträglich angebrachte Einkerbung am Fuss des Holzgriffs zur Ausrichtung des Stempels.
Mit dem Geschäftsreglement für den Regierungsrat vom 17. Januar 1850 wurde das 1840 eingeführte Departementalsystem erweitert und von ursprünglich sechs auf zehn Departemente festgesetzt. Vermutlich war bereits damals ein Departement für das Gesundheitswesen als Ressort für eines der zehn Departemente tätig, obwohl erst 1870 als Ersatz für den bis 1869 bestehenden Sanitätsrat ein Departement für das Gesundheitswesen geschaffen wurde. Dafür sprechen nicht nur stilistische Gründe des Siegelstempels, sondern auch die in der Verwaltung damals gängige Arbeitspraxis für die Departemente nachgelagerte Amtsbereiche zu schaffen und dabei analoge Benennungen zu gebrauchen.
um 1850
L. 11.4, B. 4.5, H. 1.8 cm
Messing, geschnitten; Buchenholz, gedrechselt
Mc 171
Gesetzessammlung für den Kanton Thurgau, Zweite Hauptabtheilung, Kantonale Verhältnisse, Dritter Band, Frauenfeld 1866, Geschäftsreglement für den Regierungsrath, 17. Januar 1850, S. 143–155, bes. S. 150.
Schlagwörter: Sphragistik, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz, Gesundheitswesen, Hygiene