Verwaltungsstempel: Runder Tintenstempel der Bezirkskanzlei Gottlieben, mit Holzgriff

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Vs.: «BEZIRKS=KANZLEI / (Stern) GOTTLIEBEN (Stern)», spiegelverkehrt, im Feld zweizeiliger Schriftzug «CANTON / THURGAU», spiegelverkehrt. Aussen Rahmung aus doppelter Kreislinie.
Rs.: Handhabe aus gedrechseltem Holz, bestehend aus schmalem länglichem Schaft mit kugelförmigen Griff und abgesetztem rundem Fuss, an welchem die ovale Stempelplatte aus Messing mit einem Dorn und einem runden Messingband befestigt ist. Auf einer Seite des vierkantigen Dorns der Herstellername «MOESSNER» in vertieften Rechteck eingeschlagen.
Mit der Helvetik (1798–1803) wurde das Schweizer Staatsgebiet in Kantone eingeteilt und diese wiederum in Distrikte als innerkantonale territoriale Verwaltungseinheiten gegliedert. Der Kanton Thurgau bestand aus sieben Distrikten: Arbon, Bischofszell, Gottlieben, Frauenfeld, Steckborn, Tobel und Weinfelden. Mit dem am 6. Juni 1800 erfolgten Anschluss des ehemaligen Schaffhauser Distrikts Diessenhofen an den Kanton Thurgau erhöhte sich die Zahl auf acht. Die Organisation der Distrikte blieb auch während der Mediationszeit (1803–1813) bestehen. Mit der Restaurationsverfassung von 1814 wechselte zwar die Bezeichnung der innerkantonalen Einteilung, die von der Helvetik und der Mediation hergebrachte territoriale Einteilung blieb bestehen. Anstelle der Bezeichnung Distrikt trat 1814 neu der Begriff Amtsbezirk. Die ihm vorstehende Behörde war das Oberamt mit einem Oberamtmann an der Spitze. Seit 1831 tragen die territorialen Verwaltungseinheiten die bis heute gültige Bezeichnung Bezirk. Der Bezirk Gottlieben wurde 1874 in Kreuzlingen umbenannt. Seit dem 1. Januar 2011 zählt der Thurgau noch fünf Bezirke: Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden.

Neben den üblichen Aufgaben einer Kanzlei wie die Führung der Korrespondenz und Protokollierung von Sitzungen übernahmen die Bezirkskanzleien weitere Publikumsaufgaben. So verfassten und beglaubigten sie eine Vielzahl unterschiedlicher Dokumente wie Kauf-, Tausch- oder Schuldverträge sowie Testamente. Viele dieser Aufgaben gehörten ab 1849/1850 zu den Pflichten der neugeschaffenen Kreisnotariate.
Vermutlich Moessner, Adalbert, Graveur in Augsburg
ab 1831/1. Hälfte 19. Jh.
L. 12.9, D. 2.7 cm
Messing, graviert, punziert, geschmiedet, gegossen; Fruchtbaumholz oder Ahorn, gedrechselt
Mc 103
Dekret, enthaltend die Instruktion für die Bezirkskanzleien, und das Fertigungs= und Notariatswesen überhaupt, vom 26. Juni 1832, in: Kantonsblatt, enthaltend die seit der Annahme der Verfassung vom Jahr 1831 erlassenen Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Grossen und Kleinen Rathes des Eidgenössischen Standes Thurgau, Bd. 1, Frauenfeld 1832, S. 273–294.

Bruno Meyer, Die Bildung des thurgauischen Kantonsgebietes 1798–1800 (Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte Bd. 75, 1938), Frauenfeld 1938, S. 136–141.

Staatsarchiv des Kantons Thurgau, Beständeübersicht, bearbeitet von André Salathé, Frauenfeld 2015, S. 130. https://staatsarchiv.tg.ch/de/recherche/recherche.html/14132.

https://statistik.tg.ch/verzeichnisse/bezirke-und-gemeinden. html/6777, aufgerufen am 23.11.2022.
Schlagwörter: Sphragistik, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz