Essgeschirr (Näpfe) aus der Strafanstalt Tobel

zurück

  Marke

Schüsseln mit Ohrenhenkeln der Serie «FINESSA».

Die Ernährung der Gefangenen war Teil des Strafvollzugs, weshalb die Kost knapp und eintönig sowie an die Gefangenenkategorie und -tätigkeit angepasst war. Das vor allem aus pflanzlichen Bestandteilen bestehende Essen nahmen die Sträflinge in Form von Brei und Suppe zu sich. Das Morgen- und Nachtessen bestand aus Haferbrei, am Mittag kamen Erbsen- oder Gerstensuppe, Kartoffeln und weitere Gemüsearten auf den Tisch.
Es galt der Vorsatz, dass Straftäter und -täterinnen keine bessere Verpflegung als die ärmste Bevölkerungsschicht erhalten dürfen, was zu Hunger, Krankheiten und hoher Sterblichkeit führte. Den Frauen standen weniger Kalorien als den Männern zu. Ab 1838/1839 wurden die Sträflinge, ausgenommen Zuchthausgefangene und «Liederliche», mit wenig Fleisch und mit etwas Wein oder Most zur Stärkung der Arbeitskraft versorgt. Aufgrund der körperlich anstrengenden Tätigkeit in der Landwirtschaft wurden diese Arbeitskräfte pro Tag mit einem Pfund Brot und eineinhalb Liter Most versorgt. Auf Anraten des kantonalen Sanitätsrats wurde der Speiseplan allmählich um weitere Suppenarten wie Mehl-, Reis-, Zwiebel- und Griesssuppen, Milchreis, Griessbrei, Linsen, grünem Salat und Sauerkraut erweitert. Das abends den Häftlingen ausgehändigte Brot war zwei Tage alt und bestand aus Weizen- und Erbsenmehl. Anfang des 20. Jhs. kamen Käse und Milch dazu, da die Häftlinge mit mehr Eiweiss und Fett versorgt werden mussten. Ihre Ernährung bot jedoch immer wieder Anlass zur Kritik, da die Lebensmittel und ihre Zubereitung von schlechter Qualität waren. Unzureichende Ernährung war einerseits Bestrafung, andererseits die Folge der Kostenminimierung. Ab der 2. Hälfte des 20. Jhs., mit der allgemeinen Verbesserung der Ernährungssituation, änderte sich auch der Speiseplan in der Strafanstalt. Die Häftlinge trafen sich zum Essen nicht im Speisesaal, sondern nahmen ihre Mahlzeiten am Arbeitsplatz aus einem Metallnapf zu sich.

1811 eröffnete der Kanton Thurgau in der ehemaligen Malteserkommende Tobel die erste kantonale Strafvollzugsanstalt für Frauen und Männer. Die sowohl als Zucht- wie auch als Arbeitshaus dienende Einrichtung hatte zum Ziel, Obdachlose, Landstreicher und Landstreicherinnen, «Arbeitsscheue» und «Liederliche» mittels produktiver Beschäftigung zu disziplinieren, weshalb alle Häftlinge in einen Arbeitsprozess einbezogen waren. Einerseits wurden sie ausserhalb der Anstalt eingesetzt und mussten beim Strassenbau sowie in der Industrie und im Gewerbe Hand anlegen, andererseits waren sie in den hauseigenen Werkstätten (Weberei, Flechterei, Schreinerei) und im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tätig. Die weiblichen Gefangenen übernahmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Spinnen, Nähen, Waschen und Kochen. 1829 trennte man die Zuchthaus- von den Arbeitshausinsassen und -insassinnen. Bis 1840 unterstand die Institution der Zucht- und Arbeitshauskommission, danach oblag die Kontrolle direkt dem Polizei- und Justizdepartement.



Kreis, Hersteller für Hotelbedarf in St. Gallen
1968–1973
H. 6, B. 16, T. 13 cm
Chromstahl
T 21836.1–6
Verena Rothenbühler, Hinter Schloss und Riegel, Die Strafanstalt Tobel 1811–1973, in: Im Tobel der Busse, Komturei und Strafanstalt Tobel 1226–2014 (Thurgauer Beiträge zur Geschichte, Bd. 152), Frauenfeld 2015, S. 164–172, Abb. 59.
Schlagwörter: Staatliche Institutionen, Justiz, Hauswirtschaft, Essen, Behältnisse