Hoheitszeichen: Grenzmarkierung einer Klosterdomäne, Dreibannstein der Gerichtsherrschaft vom Zisterzienserinnenkloster Tänikon bei Aadorf, mit der Inschrift «GHD» für Gotteshaus Dänikon

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Auf drei Seiten markierter Stein: Eine Seite mit Lilie und darüber «GHD», zweite Seite ebenfalls mit einer Lilie und darunter «GHD 1638», dritte Seite mit einem Tatzenkreuz (Wappen des Malteserordens, dem die Komturei Tobel gehörte).
1638
H. 75, B. 46, T. 35 cm
Kalkstein, behauen, Inschrift und Wappen gemeisselt
T 34384
Schlagwörter: Herrschaftszeichen, Kloster, Messwesen, Geografie, Heraldik

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