Münze: 1-Rappen-Stück des Kantons Luzern, geprägt in Luzern

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Vs.: In Gerstenkornkreis Umschrift: «CANTON LUZERN». Luzerner Wappen in spitzem Schild mit eingezogenen Ohren, zwischen Eichen- und Lorbeerzweig (Symbole der Stärke, Treue und Einheit sowie des Siegs und Ruhms).
Rs.: In Gerstenkornkreis die Angaben «1 / RAPPEN / 1846» zwischen unten mit einer Schleife zum Kranz gebundenen Eichenzweigen.
1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Schweizer Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen, die alle ihre eigenen Münzen prägen konnten. Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und für die Vereinheitlichung der Währung mit dem bereits während der Helvetik eingeführten Franken. 10 Batzen oder 100 Rappen entsprachen einem Schweizer Franken.
Vorliegendes Rappen-Stück von 1846 war eines der letzten Exemplare, das der Kanton Luzern prägte.
1846
D. 16.9 mm
Kupfer, Prägung
T 36063
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 72.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Botanik