Petschaft: Ovaler Siegelstempel der «Eintrittsstation» Frauenfeld (Zollstation), mit Handhabe

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Vs.: «EINTRITTSSTATION / C:THURGAU.», spiegelverkehrt, im Feld «FRAUENFELD. / (Unterstrich)». Aussen ovale Linieneinfassung.
Rs.: Eiserne Handhabe aus achteckigem schlankem Schaft mit polygonal auslaufendem, ovalem Fuss. Das Siegelbild wurde direkt in die Unterseite des ovalen Fusses graviert.
Zu den wenigen Einnahmequellen, die dem 1803 neugeschaffenen Kanton Thurgau zu Verfügung standen, gehörten die Einfuhr- und Transitzölle. Zu diesem Zweck wurden an verschiedenen Orten entlang der Kantonsgrenze bzw. in deren Nähe sogenannte Eintrittsstationen (Grenzstationen) eingerichtet, wo die von auswärts kommende Ware verzollt und die entsprechenden Gebühren erhoben wurden. Die Eintrittsstation Frauenfeld, an der wichtigen Verkehrsachse Zürich-Frauenfeld-Konstanz liegend, verzollte Güter, die aus dem Kanton Zürich eingeführt bzw. durch das Thurgauer Staatsgebiet transportiert wurden, um danach weiter nach Süddeutschland verfrachtet zu werden. Mit der Entstehung des Schweizer Bundesstaates 1848 wurden alle Binnenzölle abgeschafft. Am 1. Februar 1850 trat das neue eidgenössische Zollgesetz in Kraft, das den definitiven Übergang der verbleibenden kantonalen Grenzzölle an den Aussengrenzen der Schweiz in den Aufgabenbereich der eidgenössischen Zollverwaltung vollzog.

Die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 begründete den Kanton Thurgau. Aufgrund der Nennung «C:THURGAU.» in der Umschrift des Siegelstempels lässt sich dieser in die Zeit nach der 1803 erfolgten Kantonsgründung einordnen. Stilistisch gehört er noch in die 1. Hälfte des 19. Jhs.
ab 1803/1. Hälfte 19. Jh.
L. 6.4, B. 2.3, H. 2 cm
Eisen, gegossen, geschmiedet, graviert, poliert
Mc 109
Hermann Jezler, Zölle und Weggelder im Thurgau von der Helvetik bis zum Bundesstaat (Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte, Bd. 113, 1976), Frauenfeld 1977, S. 5–94.
Schlagwörter: Sphragistik, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz