Petschaft: Ovaler Siegelstempel der Justizkommission des Kantons Thurgau, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON THURGAU», spiegelverkehrt, im Feld zweizeiliger Schriftzug: «IUSTIZ / COMMISSION», spiegelverkehrt, zwischen Girlanden. Aussen ovale Perlrahmung.
Rs.: Handhabe aus achteckigem Schaft, mit abgesetztem, polygonalem Fuss, welcher zu einer ovalen Bodenplatte ausläuft.
Mit der Gründung des Kantons Thurgau 1803 übernahm der neunköpfige Kleine Rat die Regierungsgeschäfte, bei welchen er von ständig eingerichteten Kommissionen unterstützt wurde. Die 1803 eingerichtete Kommission für Polizei und Justiz war zuständig für das Waisenwesen, die Archive und Buchdruckereien sowie die Zensur und kümmerte sich um die Veröffentlichung und die Vollziehung von Gesetzen und Beschlüssen. Mit dem Geschäftsreglement des Kleinen Rats vom 9. Juni 1840 trat anstelle des bisherigen Kommissionalsystems neu das Departementalsystem. Das damals eingeführte Justiz- und Polizeidepartement wurde 1991 ins heutige Departement für Justiz und Sicherheit umgewandelt.

Der vorliegende Siegelstempel lässt sich aufgrund eines Eintrags in der Staatsrechnung des Kantons Thurgau auf 1818 datieren, da darin ein Ausgabenposten von 6 Gulden für die Anschaffung eines Siegelstempels für die Justizkommission verzeichnet wird.
1818
L. 5.1, B. 3.3, H. 2.1 cm
Eisen, gegossen, geschmiedet, graviert, punziert, poliert
Mc 19
Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Kleinen Raths des Cantons Thurgau pro 1818 (Staatsrechnung), Staatsarchiv Thurgau (StATG) 4'305'15, S. 130.

Bruno Meyer, Geschichte des thurgauischen Staatsarchives, in: Festgabe für Regierungsrat Anton Schmid zu seinem 25. Amtsjahre als Mitglied der thurgauischen Kantonsregierung, Frauenfeld 1942, S. 119–187, bes. S. 142, Anm. 89.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz