Petschaft: Ovaler Siegelstempel des Kreisgerichts Lommis, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON THURGAU», spiegelverkehrt, in Schrifttafel mit Blumengirlanden und Blättern zweizeiliger Schriftzug: «KREISGERICHT / LOMMIS.», spiegelverkehrt. Ovale Aussenrahmung mit Perlrand.
Rs.: Handhabe aus achteckigem, schlankem Schaft, sich konisch nach unten verjüngend, mit abgesetztem, polygonalem Fuss auf ovaler Bodenplatte.
Die Friedens- (1803–1814) bzw. Kreisgerichte (1814–1849/1850) wurden im Zuge der Neuordnung der Gerichtsorganisation im Kanton Thurgau mit der Verfassung von 1849 aufgehoben und ab 1850 durch die Bezirksgerichtskommissionen ersetzt.

Das Friedens-/Kreisgericht tagte alle vierzehn Tage und
behandelt kleinere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Zudem beurteilte es Fällen wie Frevel, Beschimpfung, Rauf- und Schlaghändel etc. Ab 1816 wurden auch Kauf-, Tausch- und Schuldverträge vor dem Kreisgericht gefertigt, das sich dazu der Bezirkskanzlei bediente. Schliesslich war das Kreisgericht auch Vormundschaftsbehörde.
1814–1849
L. 6.5, B. 3.6, H. 3.3 cm
Messing, graviert, punziert; Eisen, gegossen, geschmiedet, gelötet
Mc 79
Staatsarchiv des Kantons Thurgau, Beständeübersicht, bearbeitet von André Salathé, Frauenfeld 2015, S. 136. https://staatsarchiv.tg.ch/de/recherche/recherche.html/14132.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz