Petschaft: Ovaler Siegelstempel des Präsidenten des Regierungsrats des Kantons Thurgau, mit Handhabe und Schutzbüchse

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Vs.: «+ PRAESIDENT DES REGIERUNGSRATHES / DES KTS. THURGAU», spiegelverkehrt, spitzer, tingierter Thurgauer Wappenschild. Aussen ovale Rahmung aus Blätterkranz.
Rs.: Handhabe aus gedrechseltem Holz mit pilzförmigem Griff und gedrungenem, leicht balustriertem Schaft mit profilierter, runder Fussleiste. Massive, ovale Stempelplatte aus poliertem Eisen mittels eines Dorns und einer runden Messingmuffe mit hölzernem Schaft verbunden. Zusätzlich hölzerne, zylinderförmige Schutz- und Standhülse vorhanden, in welche der Siegelstempel bei Nichtgebrauch oder Transport gesteckt werden konnte.
Mit der Entstehung des Kantons Thurgau 1803 wurde der Kleine Rat als oberste Exekutivbehörde des Kantons eingesetzt. Die anfängliche Zahl von neun Mitgliedern wurde mit der Regenerationsverfassung von 1831 auf sechs reduziert, um in der Zeitspanne von 1849–1869 sieben Mitglieder zu zählen. Mit der Kantonsverfassung von 1849 wechselte die Benennung des Gremiums definitiv zu «Regierungsrat». Der Siegelstempel dürfte in diesem Zusammenhang entstanden sein. Heute zählt der Thurgauer Regierungsrat fünf Mitglieder, die je einem Departement vorstehen.

In der Heraldik bezeichnet der Terminus Tingierung das Verfahren mittels Schraffuren oder Punktierungen die Wappenfarben bei farblosen Wappendarstellungen anzuzeigen. Die heute gültigen Regeln setzten sich jedoch erst im Laufe des 17. Jhs. durch, sodass zum Teil bei tingierten Wappendarstellungen aus dieser Zeit noch Abweichungen von den heutigen Regeln vorkommen können.


um 1849
L. 7, B. 3.6, H. 4 cm
Eisen, graviert, punziert, poliert; Buchsbaumholz (Handhabe), Zwetschge (Büchse), gedrechselt
T 3554
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz, Heraldik, Tier