Petschaft: Ovaler Siegelstempel des Sanitätsrats des Kantons Thurgau, mit Handhabe

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Vs.: «CANTON THURGAU», spiegelverkehrt, im Feld zweizeiliger Schriftzug: «SANITAETS / RATH», AE ligiert, spiegelverkehrt, zwischen dreiteiliger Girlande und einer mit Girlanden behängten Konsole. Ovaler Ringelkranz als Aussenrahmung.
Rs.: Handhabe aus achteckigem, gedrungenem, massivem Schaft, mit abgesetztem, polygonalem Fuss, welcher zu einer ovalen Bodenplatte ausläuft.
Der 1803 gegründete Kanton Thurgau führte bereits 1804 den Sanitätsrat ein, welcher die Aufsicht über das kantonale Gesundheitswesen führte. Zu seinen Aufgaben gehörten sowohl die Professionalisierung der Ärzteschaft als auch die Ergreifung von Massnahmen zur Abwehr von Seuchen wie beispielsweise die 1807 eingeführte Impfpflicht gegen Pocken. Ebenfalls unterstanden dem Sanitätsrat sowohl die Apotheken als auch der Viehhandel. 1869 wurde an seiner Stelle das Sanitätsdepartement geschaffen.
1. Viertel 19. Jh./ab 1804
L. 4.3, B. 3.1, H. 3.5 cm
Eisen, gegossen, geschmiedet, graviert, punziert, poliert
Mc 25
Markus Oettli, Das Amt des Bezirksarztes («Das Physikat») im Rahmen der thurgauischen Sanitätsorganisation 1803–1869, Erläutert am Beispiel von Elias Haffter (1803–1861), Bezirksarzt in Weinfelden 1837–1861, Zürich 1982, S. 16–25.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz, Gesundheitswesen, Hygiene