Petschaft: Spitzovaler Siegelstempel des Chorherrenstifts St. Pelagius in Bischofszell (Kapitelsiegel), mit angegossener stegartiger Handhabe mit Lochung

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Vs.: «+ : S : CAPLI : ET : ECCE : EPAL [L mit Querstrich]: CELLE:» spiegelverkehrte, gotische Majuskeln, stehender hl. Pelagius mit Nimbus und Palmzweig auf Konsole zwischen zwei achtstrahligen Sternen, in spitzovaler Einfassung aus feinen Perlen, Rahmung aus feinen Perlen.
Rs.: Angegossene stegartige Handhabe mit Lochung, zum Tragen des Petschafts an einer Kette oder Schnur.
Das Chorherrenstift St. Pelagius in Bischofszell wurde vermutlich im 9. Jh. durch den Konstanzer Bischof Salomon I. (gest. 871)gegründet. Die früheste schriftliche Überlieferung zum Chorherrenstift setzte ab 1150 ein. Bis zum Ende des Ancien Régime 1798 gehörte das Chorherrenstift zum Besitz des Fürstbistums Konstanz. Während der Reformation 1529 praktisch aufgelöst, wurde das Chorherrenstift infolge des Zweiten Kappeler Landfriedens 1531 durch die katholischen Innerschweizer Orte unter der Führung Luzerns wiederbelebt. Fortan übten die katholischen Orte Einfluss auf das Stift aus. So wurde mit der päpstlichen Bulle (urkundliche Verfügung) «Pastoralis officii» 1617 den katholischen Orten das Recht eingeräumt, Ämter und Chorherrenpfründen durch geeignete Personen aus ihrem Herrschaftsgebiet zu besetzen. In der Folge kamen seit dem 17. Jh. beinahe alle Chorherren aus der Innerschweiz.
Mit der Entlassung des Thurgaus aus dem Untertanenverhältnis 1798 verfügte das Landeskomitee (provisorische Regierung) die Besetzung aller Klöster und Stifte. 1805/1806 wurde das Stift aus der staatlichen Verwaltung entlassen und erlangte weitgehend seine Unabhängigkeit wieder. Mit der Absicht, fremde Einflussnahme in kirchlichen Belangen zurückzudrängen, erwarb 1810 der junge Kanton Thurgau die Kollaturrechte (Einsetzen der Chorherren) von den katholischen Orten. Wie alle Konvente im Kanton wurde auch das St. Pelagi-Stift ab 1836 abermals unter staatliche Verwaltung gestellt und 1852, infolge des kantonalen Klosteraufhebungsgesetzes von 1848, endgültig aufgelöst. Der Versuch des Katholischen Administrationsrats das St. Pelagi-Stift als Alterssitz für verdiente Thurgauer Geistliche zu erhalten, blieb ohne Erfolg.

Ein Siegelabdruck von diesem Petschaft findet sich an einer Urkunde vom 29.11.1269, welche heute im Staatsarchiv Thurgau aufbewahrt wird. Darin regelt Bischof Eberhard die Pfründe des Leutpriesters (plebanus) zu Bischofszell, dessen Stellung innerhalb des Chorherrenstifts sowie dessen Einkünfte.
13. Jh.
H. 5.5, B. 3.3 cm
Bronze, gegossen, graviert
Mc 116
Staatsarchiv Thurgau (StATG), 7'30, 6.BMV/1 (29.11.1269).

Albert Knoepfli, Die Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau, Bd. 3, Der Bezirk Bischofszell (Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Bd. 48), Basel 1962, S. 27, Nr. I/1 und S. 26, Abb. 19.

Werner Kundert, St. Pelagius in Bischofszell, in: Helvetia Sacra, Bd. II/2, Bern 1977, S. 215–245, bes. S. 215–223.

Stefanie Spirig-Bülte, Bischofszell (Stift), in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.03.2012. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/012008/2012-03-28/, aufgerufen am 17.08.2022.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Kloster, Kommunikation, Justiz