Rückseitenprägestempel (Matrize) für Schweizer Batzen, Thurgau Kanton, Untereisen für Spindelpresse, hergestellt in Bern

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Konisch zulaufender Prägestock mit achteckiger Grundfläche (quadratisch mit abgeschrägten Ecken) und gewölbtem Abschluss sowie rechteckigem Zapfen auf der Unterseite zur Verankerung im Prägeblock. Runde flache Prägefläche: «1 / SCHWEIZ: / BATZEN / --- / 1809», spiegelverkehrt, umgeben von einem Blütenkranz und Gerstenkornkreis. Auf einer Seite des Prägestocks eingeschlagene Schmiedemarke: «KUENZI».
Mit der Mediationsverfassung vom 19. Februar 1803 entstand der Thurgau als autonomer Kanton der Eidgenossenschaft. Zu den Regalien eines Souveräns gehörte das Münzrecht, das mit dem Beschluss der eidgenössischen Tagsatzung im August 1803 an die Kantone zurückging, nachdem es während der Helvetik (1798–1803) zentral die Bundesregierung innehatte. Voraussetzung für die Ausübung dieses Rechts war, dass sich die Kantone an die Vorgaben der Tagsatzung in Bezug auf Nominale, Gewicht, Feingehalt (Edelmetallgehalt der einzelnen Münzsorten) und herzustellende Menge (Kontingente) hielten. Wie in der Helvetik sollte als Währung der Schweizer Franken zu 10 Batzen oder 100 Rappen geprägt werden, wobei das Verhältnis von einem Schweizer Franken zum französischen Franken bei 1 zu 1.5 lag. Das Kleingeld unter 5 Batzen wurde in Billon (Legierung mit tiefem Silbergehalt) ausgegeben. Trotz dieser Richtlinien war man in der Schweiz weit davon entfernt, genügend Münzen für den Alltag zu prägen. Die meisten Kantone liessen vor allem Kleinmünzen in Umlauf bringen, die am ehesten noch einen Gewinn versprachen. Fremde oder alte abgegriffene Stücke dominierten noch lange den Geldverkehr. Insbesondere in den östlichen Grenzkantonen überwogen süddeutsche Währungen und eine Flut von minderwertigen Kupfernominalen unterschiedlicher Herkunft. Um diesem Umstand Einhalt zu gebieten, schlossen sich die Ostschweizer Kantone Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden 1808 zum Münzkonkordat (Frauenfelder Konkordat) zusammen. Dieses Gremium vereinbarte die Ausgabe einer bestimmten Menge an Kleinmünzen, damit die verbotenen oder abgewerteten fremden Münzen ersetzt werden konnten. Das Projekt richtete sich nach den Vorgaben der eidgenössischen Tagsatzung, die 1803/04 festgelegt worden waren, sodass die gegenseitige Annahme der neuen Münzen durch die Vertragskantone garantiert war.
Der Kanton Thurgau liess, mangels einer eigenen Münzstätte, 1808/09 seine Münzen in Solothurn prägen. Die benötigten Prägestöcke wurden vom Schmied Johannes Kuenzi in Bern hergestellt, wie die Schmiedemarke auf dem vorliegenden Prägestock zeigt. Wer das Münzbild auf den Prägestöcken gravierte, bleibt offen.
Das Unternehmen hatte keinen Erfolg, da zu wenig Münzen geprägt wurden. Zudem wurde ein Mangel an fremden Kleinmünzen befürchtet, der den Grenzverkehr massiv beeinträchtigt hätte, weshalb der Thurgau wie der Kanton Schaffhausen ihre Münzprägung wieder einstellten. Trotzdem blieben die am Konkordat beteiligten Kantone in den folgenden Jahrzehnten weiterhin in Kontakt und trafen sich bei Bedarf zu weiteren Münzkonferenzen in Frauenfeld. Erst die Übernahme des alleinigen Münzrechts durch den Bund 1848 und die Einführung des neuen Schweizer Frankens 1850 brachten nach und nach Ordnung in den schweizerischen Geldumlauf, wobei noch bis in die Zeit des Ersten Weltkriegs fremde Gold- und Silbermünzen ein fester Bestandteil des hiesigen Handels waren.

Beim vorliegenden Prägestempel handelt es sich um ein Untereisen einer Spindelpresse (Balancier), bei welcher die horizontale Drehbewegung der Hebearme die Gewindespindel mit dem eingesetzten Obereisen senkrecht absenkt. In das glatte Metallplättchen (Schröting), das dabei auf dem fixen Untereisen liegt, wird dank dem hohen Druck der sich nach unten bewegenden Gewindespindel das Prägebild der beiden Münzstempel (Ober- und Untereisen) übertragen. Die Spindelpresse kam ab der 2. Hälfte des 17. Jhs. in der Münzprägung auf, bevor neue technische Entwicklungen ab den 1820er-Jahren sie ablösten.
1809
Prägestock L. 90, B. 45, H. 45 mm, Prägebild D. 25 mm
Gegossene Rohform aus Stahl, geschmiedet, graviert, punziert, Prägefläche poliert
T 24511
Friedrich Wielandt, Schaffhauser Münz- und Geldgeschichte, Schaffhausen 1959, bes. S. 130–137 (Frauenfelder Konkordat).

Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1969, S. 124 Nr. 209b (Münze).
Schlagwörter: Numismatik, Kunsthandwerk, Herrschaft, staatliche Institutionen

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