Verwaltungsstempel: Querovaler Tintenstempel der kantonalen Zollverwaltung in Uttwil, mit Holzgriff

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Vs.: «Canton Thurgau / Bureau / Uttwiel», spiegelverkehrt, in Kurrentschrift, in doppelter Einfassung. Sowohl die Buchstaben der Umschrift als auch die Einfassung aus einzelnen dünnen Metallstreifen geformt, die nachträglich auf die Stempelplatte aufgelötet worden sind.
Rs.: Gedrechselter tropfenförmiger Holzgriff, der in einen querovalen, hohen Fuss gesteckt ist. Die ovale Stempelplatte ist mittels Falzung und Harz am Fuss angebracht.
Der vorliegende Verwaltungsstempel dürfte in der Zollstation in Uttwil während der 1. Hälfte des 19. Jhs. Verwendung gefunden haben. Mit der Mediationsakte vom 19. Februar 1803 wurde der Kanton Thurgau begründet. Zu den wichtigsten Einnahmen des jungen Kantons gehörten auch die Zolleinkünfte, welche an den Kantonsgrenzen auf Waren und Vieh erhoben wurden. Sowohl stilistische Merkmale (Verwendung der Kursivschrift) als auch die Nennung «CANTON THURGAU» im Stempelfeld lassen die Entstehungszeit des Stempels in die Zeit nach der Kantonsgründung von 1803 fallen.
Ab der 2. Hälfte des 18. Jhs. entwickelte sich das Fischerdorf Uttwil zu einem Hauptumschlagplatz für Korn und Salz, welche per Schiff aus Deutschland über den See transportiert und von hier weiter nach Genf, Zürich und Basel befördert wurden. Treibende Kraft dieser wirtschaftlichen Blüte war die Kaufmannsfamilie Dölli, die am Uttwiler Hafen Lagergebäude errichtete. So wurde im Schloss Uttwil (später Schloss Seeburg genannt) Getreide und Käse und in einer Scheune, auf dessen Grund später das Bad Uttwil gebaut wurde, Salz gelagert. Das Zollhaus, ein Fachwerkhaus mit reich verzierten Dachbalken-Köpfen, befand sich an der Seestrasse 28 und wird heute als Wohnhaus benutzt.
Uttwil war bis zum Ausbau des Romanshorner Hafens (Mitte des 19. Jh.) der wichtigste Grenzhafen auf Thurgauer Seite des Bodensees (Obersee). Mit dem Inkrafttreten des eidgenössischen Zollgesetzes am 1. Februar 1850 ging die kantonale Zollhoheit endgültig in die Hand der Schweizerischen Eidgenossenschaft über. Bereits im Vorfeld wurden die Zollübergänge von Tägerwilen und Romanshorn durch die eidgenössische Zollkreisdirektion Schaffhausen (1. September 1849) zu Hauptzollstätten bestimmt, während die übrigen Zollstationen auf Thurgauer Gebiet zu Nebenzolllokalitäten degradiert wurden.
1803–1850
L. 9.6, B. 4, H. 3 cm
Messing, ausgeschnitten und gelötet; gefalzt und mit Harz befestigt; Fruchtbaumholz, gedrechselt, geschnitzt
Mc 142
Hermann Jezler, Zölle und Weggelder im Thurgau von der Helvetik bis zum Bundesstaat (Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte, Bd. 113, 1976), Frauenfeld 1977, S. 5–94.

Ralph Brühwiler, Skizzen und Notizen aus Uttwil, Ein Spazierganz durch die Geschichte bedeutender Häuser, 2017, S. 19, 5, 74–75.

Denkmalpflege Thurgau, Hinweisinventar Bauten. https://map.geo.tg.ch/apps/denkmaldatenbank/, aufgerufen am 16.10.2022.
Schlagwörter: Sphragistik, Kunsthandwerk, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz, Kunsthandwerk