Münze: 1-Rappen-Stück des Kantons Luzern, geprägt in Luzern

zurück

Vs.: In Gerstenkornkreis Luzerner Wappen in ovalem Schild, gerahmt von Rollwerk, zwischen Palm- und Lorbeerzweig (Symbole des Siegs, Ruhms und Friedens). Darüber Muschel.
Rs.: In Gerstenkornkreis die Angaben «I / RAPEN / 1804» zwischen zum Kranz geformten Lorbeerzweigen.
1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Schweizer Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen, die alle ihre eigenen Münzen prägen konnten. Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und für die Vereinheitlichung der Währung mit dem bereits während der Helvetik eingeführten Franken. 10 Batzen oder 100 Rappen entsprachen einem Schweizer Franken.
Vorliegendes Rappen-Stück von 1804 war eines der ersten Exemplare, das der Kanton Luzern während der Zeit der Mediation prägte.
1804
D. 16.8 mm
Kupfer, Prägung
T 36064
Catalog (Inventarium), Thurg. Hist. Sammlung, Hinteres Kantonsschulgebäude 3. Stock in Frauenfeld, Weinfelden 1890, S. 14.

Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 69.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Botanik