Münze: 20-Batzen-Stück des Kantons Aargau, geprägt in Luzern oder Aarau, aus dem Nachlass von Karl Asmund Kappeler (1844–1924), Kaufmann in Kolumbien

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Vs.: In Strichelkreis Umschrift: «CANTON – AARGAU». Schild in Schweizer Form mit Aargauer Wappen zwischen Lorbeer- und Palmzweig (Symbole des Siegs und Ruhms sowie des Friedens).
Rs.: In Strichelkreis Umschrift: «SCHWEIZERISCHE EIDSGENOSSENSCHAFT 1809». Sitzender Krieger nach rechts blickend in «altschweizerisch-vaterländischer Tracht» in Anlehnung an die Söldnerkleidung des 16. Jhs. mit geschlitzten Beinkleidern, geschlitztem Wams und Federhut (Freiheitshut, Symbol für die Freiheit), in der Linken einen Zweig haltend (Symbol für die neue politische Ordnung und Hoffnung), im angewinkelten rechten Arm eine Hellebarde, den rechten Unterarm auf einen spitzen Schild gelehnt, dieser links flankiert von einem Eichenzweig (Symbol der Stärke und Treue) und beschriftet mit «XIX / CANT :» (19 Kantone), darunter die Wertangabe «20 BATZ :».
Laubrand.

Der 1803 wiedererstandene eidgenössische Staatenbund bestand in der Mediationszeit (1803–1813) aus 19 Kantonen. Genf, Wallis und Neuenburg sind seit dem Wiener Kongress 1815 der Eidgenossenschaft angegliedert.
Während der Helvetischen Republik (1798–1803) übernahm die zentrale Regierung das Münzwesen und führte eine Einheitswährung ein. Der Batzen gehörte dazu, hatte den Wert von 1/10 des Frankens und richtete sich nach dem Berner Münzfuss. 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Schweizer Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen. Auch das Münzregal ging 1803 wieder an die Kantone zurück. Den Batzen wie auch den Franken behielten die meisten Kantone jedoch bei.
Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und vereinheitlichte die Währung mit Franken und Rappen, die während der Helvetik eingeführt worden waren. Das eidg. Münzgesetz von 1850 eliminierte den Batzen aus dem Währungssystem.

Kappeler legte während seines beruflichen Aufenthalts in Südamerika (um 1876–1891) eine wertvolle, umfangreiche Münzsammlung an. 1897 zog er sich aus dem Geschäftsleben zurück und unternahm ausgiebige Reisen durch Europa, von welchen er Souvenirs mit nach Hause brachte. Münzsammlung und Reiseandenken vermachte er testamentarisch dem Historischen Verein des Kantons Thurgau.
1809
D. 33.9 mm
Silber, Prägung
T 34949
Archiv Historisches Museum Thurgau, Akten Historisches Museum 03.17.02, Inventar Sammlung Kappeler (unpaginiert), S. 63.

Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 191.

Balázs Kapossy, Freiheitsheld als liebevoller Vater, in: Zwischen Entsetzen und Frohlocken, Vom Ancien Régime zum Bundesstaat 1798–1848, Ausstellungskatalog, Bernisches Historisches Museum, Bern 1998, S. 91.

Anne-Marie Dubler, Batzen, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.06.2002. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013677/2002-06-24/, aufgerufen am 04.12.2025.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Botanik