Münze: 5-Batzen-Stück des Kantons St. Gallen, geprägt in St. Gallen

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Vs.: Umschrift: «CANTON ST . GALLEN». In Strichelkreis St. Galler Wappen (Liktorenbündel, Rutenbündel mit Beil) in Schild in Schweizer Form, mit einer Eichengirlande (Symbol der Stärke, Treue und Einheit) behängt, im Abschnitt die Jahreszahl.
Rs.: In Strichelkreis die Angaben «5 / BAZEN / K» (K= Münzmeister Kaspar Erasmus Kunkler, 1804–1817) in unten mit Schleife gebundenen und zum Kranz geformten Eichenzweigen.
Während der Helvetischen Republik (1798–1803) übernahm die Zentralregierung das Münzwesen und führte eine Einheitswährung ein. Der Batzen gehörte dazu, hatte den Wert von 1/10 des Frankens und richtete sich nach dem Berner Münzfuss. 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. Statt der einen und unteilbaren Schweizer Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen. Auch das Münzregal ging 1803 wieder an die Kantone zurück. Den Batzen wie auch den Franken behielten die meisten Kantone jedoch bei.
Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und vereinheitlichte die Währung mit Franken und Rappen, die während der Helvetik eingeführt worden waren. Das eidg. Münzgesetz von 1850 eliminierte den Batzen aus dem Währungssystem.
Kunkler, Kaspar Erasmus (1753–1821), Goldschmied, Münzmeister
1810
D. 27.4 mm
Silber, Prägung
T 36257
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 163.

Anne-Marie Dubler, Batzen, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.06.2002. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013677/2002-06-24/, aufgerufen am 04.12.2025.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Botanik

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