Münze: 1-Batzen-Stück des Kantons Graubünden, geprägt in Bern, aus der numismatischen Sammlung der Familie Bachmann, Besitzerin von Schloss Frauenfeld

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Vs.: In Gerstenkornkreis (abgetragen) Umschrift: «KANTON . (rautenförmige Blüte) . – GRAUBÜNDEN». Die Wappen der Drei Bünde je in einem hochovalen Schild, das mittlere Wappen vor dem linken und rechten liegend, Rahmung der Wappen aus geschweift verlaufendem, an den Scheitelpunkten der Wappenschilde von der Rück- auf die Vorderseite geführtem Band, das oben in der Mittelachse als Aufhängevorrichtung ausläuft, darüber in der Horizontalen linker und rechter Arm mit sich fassenden Händen und in der Vertikalen dritte Hand, welche die beiden anderen Hände umgreift (Sinnbild der drei zum Kanton Graubünden vereinigten Bündnispartner). Im Abschnitt die Jahreszahl.
Rs.: In Gerstenkornkreis (abgetragen) Kranz aus Eichenblättern (Symbol der Stärke, Treue und Einheit), darin die Angaben «I . / SCHWEIZER / BATZEN».
Während der Helvetischen Republik (1798–1803) übernahm die Zentralregierung das Münzwesen und führte eine Einheitswährung ein. Der Batzen gehörte dazu, hatte den Wert von 1/10 des Frankens und richtete sich nach dem Berner Münzfuss. 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung zurück zu einem föderalen Staat abgewickelt. In dieser Zeit ging das Münzrecht vom Zentralstaat der Helvetischen Republik (1798–1803) wieder an die Kantone über. Der Kanton Graubünden nutzte das Münzrecht vor allem zur Prägung von Kleinmünzen, abgesehen von der einmaligen Dublonenprägung (1 Dublone = 16 Franken) aus Calandagold im Jahr 1813. Den Batzen wie auch den Franken behielten die meisten Kantone bei, so auch Graubünden. Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und für die Vereinheitlichung der Währung mit dem bereits während der Helvetik eingeführten Franken und Rappen. Das eidg. Münzgesetz von 1850 eliminierte den Batzen aus dem Währungssystem.

Seit 1799 als Kanton Rätien der Helvetischen Republik angeschlossen, entstand 1803 der neue Kanton Graubünden im Zuge der Einführung der Mediationsverfassung. Er umfasste die Gebiete des ehemaligen Freistaats der Drei Bünde. Mit der Schaffung des Kantons Graubünden wurde auch das Wappen festgelegt. Dieses setzte sich aus den drei Wappen des Freistaats zusammen, welche nebeneinander mit ihren Schildhaltern (heraldische Figur neben oder hinter dem Schild) in einem ovalen Schild dargestellt sind. In der Mitte der Gotteshausbund (gegründet 1367), links davon der Obere oder Graue Bund (gegründet 1424) und rechts der Zehngerichtebund (gegründet 1436). Die drei Schilde sind symbolisch mittels eines Bands zu einer Einheit – dem neuen Kanton – verbunden. Das Band wird von drei, aus den Wolken ragenden, im Handschlag vereinigten Hände (Symbol der Bundestreue und Einheit) gehalten. In der Mitte erscheint das Wappen des Gotteshausbunds mit dem stehenden schwarz tingierten Steinbock in Silber, rechts davon das Wappen des Zehngerichtebunds mit einem gevierten (viergeteilten) Schild mit Balkenkreuz in den alternierenden tingierten Farben Gold und Blau. Als Schildhalter des ehemaligen Zehngerichtebunds steht ein Wilder Mann hinter dem Schild – als Verkörperung der Naturgewalt und Stärke – mit Tanne und Fähnlein sowie einem Kranz aus Tannenzweigen auf dem Kopf. Links der in Silber und Schwarz tingierte gespaltene Schild des Oberen oder Grauen Bunds mit dem stehenden hl. Georg als Ritter mit Lanze hinter dem Schild.
Diese heraldisch komplexe Darstellung führte schweizweit regelmässig zu Diskussionen. Nach mehreren Anläufen wurde 1932 das heutige Wappen mit der Zusammenfassung der Wappenschilde der drei Bünde in einem dreigeteilten Wappenschild, ohne Schildhalter, festgelegt.

Marie Elise Bachmann (1879–1955) vermachte 1948 mittels Erbvertrag dem Kanton Thurgau Schloss Frauenfeld samt Hausrat sowie auch die umfangreiche Antiquitätensammlung ihrer Eltern. Ihr Vater Jakob Huldreich Bachmann (1843–1915), Politiker und Jurist, der 1896 Bundesrichter wurde, sammelte unter anderem Glasscheiben, Gemälde, Waffen und Möbel. Ein Sammlungsschwerpunkt waren auch Münzen, von denen er jedoch 1917 einen Teil verkaufte. Nach dem Tod von Marie Elise Bachmann (1955) übernahm der Kanton die Sammlung, die aus mehr als 90 numismatischen Objekten bestand. Das Schloss Frauenfeld wurde später zum Historischen Museum Thurgau umgestaltet.
1807
D. 24.3 mm
Billon, Prägung
T 36056
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 180.

Anne-Marie Dubler, Batzen, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.06.2002. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013677/2002-06-24/, aufgerufen am 04.12.2025.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutione, Heraldik, Symbol, Tier, Botanik

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