Münze: 5-Batzen-Stück des Kantons Graubünden, geprägt in Bern, aus dem Nachlass von Karl Asmund Kappeler (1844–1924), Kaufmann in Kolumbien

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Vs.: In Gerstenkornkreis Umschrift: «KANTON . (Rosette) – GRAUBÜNDEN». Die Wappen der Drei Bünde je in einem hochovalen Schild, das mittlere Wappen vor dem linken und rechten liegend, Rahmung der Wappen aus geschweift verlaufendem, an den Scheitelpunkten der Wappenschilde je durch eine Ringöse geführtem Band, das oben in der Mittelachse als Aufhängevorrichtung ausläuft, darüber in der Horizontalen linker und rechter Arm mit sich fassenden Händen und in der Vertikalen dritte Hand, welche die beiden anderen Hände umgreift (Sinnbild der drei zum Kanton Graubünden vereinigten Bündnispartner). Unter den Wappen Jahreszahl über zwei in der Mitte gebundenen Palmzweigen (Symbol des Friedens und Siegs).
Rs.: In Gerstenkornkreis Kranz aus Eichenblättern (Symbol der Stärke, Treue und Einheit), darin die Angaben «V . / SCHWEIZER / BATZEN», darunter zwei horizontal liegende Blätter.
Auf der Vorderseite der Münze sind die Wappen der Drei Bünde des Freistaats dargestellt, der mit den revolutionären Umwälzungen Ende des 18. Jhs. unterging. Seit 1799 als Kanton Rätien der Helvetischen Republik angeschlossen, entstand mit der Einführung der Mediationsverfassung 1803 der neue Kanton Graubünden, der die Gebiete des ehemaligen Freistaats einschloss. Zur selben Zeit ging das Münzrecht vom ehemaligen Zentralstaat der Helvetischen Republik (1798–1803) wieder an die Kantone über, die nun in einem Staatenbund aus 19 bzw. ab 1815 22 Kantonen zusammengeschlossen waren. Der Kanton Graubünden nutzte das Münzrecht vor allem zur Prägung von Kleinmünzen, abgesehen von der einmaligen Dublonenprägung (1 Dublone = 16 Franken) aus Calandagold im Jahr 1813.

Mit der Schaffung des Kantons Graubünden wurde auch das Wappen bestimmt. Es setzte sich aus den drei Wappen des ehemaligen Freistaats zusammen, welche nebeneinander mit ihren Schildhaltern (heraldische Figur neben oder hinter dem Schild) in einem ovalen Schild dargestellt sind. In der Mitte jeweils der Gotteshausbund (gegründet 1367), links davon der Obere oder Graue Bund (gegründet 1424) und rechts der Zehngerichtebund (gegründet 1436). Diese heraldisch komplexe Darstellung führte schweizweit immer wieder zu Diskussionen. Nach mehreren Anläufen wurde 1932 das heutige Wappen mit der Verdichtung der Wappenschilde der Drei Bünde in einem dreigeteilten Wappenschild, ohne Schildhalter, endgültig festgelegt.

Die Vorderseite der vorliegenden Münze zeigt das 1803 festgelegte Wappen des Kantons Graubünden mit den drei nebeneinander aufgereihten Schilden der ehemaligen Bünde mit den Schildhaltern.
Drei aus den Wolken ragende, im Handschlag vereinigte Hände symbolisieren Bundestreue und Einheit. Sie halten die drei Wappenschilde an einem Band, als Sinnbild für den neuen Kanton.
In der Mitte erscheint das Wappen des Gotteshausbunds mit dem stehenden schwarz tingierten Steinbock in Silber, rechts davon das Wappen des Zehngerichtebunds, das einen gevierten (viergeteilten) Schild mit Balkenkreuz in den tingierten alternierenden Farben Gold und Blau zeigt. Als Schildhalter des ehemaligen Zehngerichtebunds steht ein Wilder Mann hinter dem Schild – als Verkörperung der Naturgewalt und Stärke – mit Tanne und Fähnlein sowie einem Kranz aus Tannenzweigen auf dem Kopf. Links der in Silber und Schwarz tingierte gespaltene Schild des Oberen oder Grauen Bunds mit dem stehenden hl. Georg als Ritter mit Lanze hinter dem Schild.

Während der Helvetischen Republik (1798–1803) übernahm die zentrale Regierung das Münzwesen und führte eine Einheitswährung ein. Der Batzen gehörte dazu, hatte den Wert von 1/10 des Frankens und richtete sich nach dem Berner Münzfuss. 1803 wurde in der Mediationsverfassung geregelt, dass die Helvetische Republik wieder zu einem föderalen Staat zurück geführt wurde. Statt der einen und unteilbaren Schweizer Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen. Auch das Münzregal ging 1803 wieder an die Kantone zurück. Den Batzen wie auch den Franken behielten die meisten Kantone jedoch bei.
Erst die Bundesverfassung von 1848 entzog den Kantonen das Recht zur Münzherstellung. Der Bund war nun zuständig für die Geldemission und vereinheitlichte die Währung mit Franken und Rappen, die während der Helvetik eingeführt worden waren. Das eidg. Münzgesetz von 1850 eliminierte den Batzen aus dem Währungssystem.

Kappeler legte während seines beruflichen Aufenthalts in Südamerika (um 1876–1891) eine wertvolle, umfangreiche Münzsammlung an. 1897 zog er sich aus dem Geschäftsleben zurück und unternahm ausgiebige Reisen durch Europa, von welchen er Souvenirs mit nach Hause brachte. Münzsammlung und Reiseandenken vermachte er testamentarisch dem Historischen Verein des Kantons Thurgau.
1820
D. 26.2 mm
Silber, Prägung
T 36053
Archiv Historisches Museum Thurgau, Akten Historisches Museum 03.17.02, Inventar Sammlung Kappeler (unpaginiert), S. 63.

Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 179.

Anne-Marie Dubler, Batzen, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.06.2002. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013677/2002-06-24/, aufgerufen am 04.12.2025.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Tier, Botanik

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