Münze: Örtli-Stück im Wert von 15 Kreuzern der Stadt Schaffhausen, geprägt in Schaffhausen, mit einem Gegenstempel der Stadt Schaffhausen versehen

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Vs.: Zwischen Linien- und Perlkreis Umschrift: «(Kreuz mit Dreiblattenden) MON[ETA] (Doppelpunkt aus vierblättrigen Blüten) NOVA + SCAFVSENSIS + 1657». Im Mittelfeld Schaffhauser Wappen mit springendem bekröntem Widder nach links. Zwischen Vorder- und Hinterbeinen der Gegenstempel der Stadt Schaffhausen.
Rs.: Zwischen äusserem und innerem Linienkreis Umschrift: «(reich verziertes Kreuz) . DEVS + SPES + NOSTRA + EST .» (Gott ist unsere Hoffnung). Doppeladler (Adler mit zwei Köpfen), Wappen des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, Sinnbild der königlichen, von den Kurfürsten verliehenen und der kirchlichen, vom Papst verliehenen Würde, auf der Adlerbrust ein Schild mit der Wertangabe «15».
Das Münzbild zeigt einen Widder (Schafbock, heraldisch für ein Schaf mit Hörnern), der auf den Namen der Siedlung Schaffhausen anspielt. In der Heraldik bezeichnet man solche Wappendarstellungen, welche volksetymologisch (Anlehnung an ein ähnlich klingendes Wort) auf den Namen des Wappenträgers hindeuten, als redende Wappen. Der Ursprung des Namens Schaffhausen lässt sich nicht eindeutig festlegen. Er spielt auf das Wort «Scafhusun» an, das schon früh mit dem althochdeutschen «Scaf» für Schaf gleichgesetzt wurde.
Mit der Emanzipation der Stadt Schaffhausen von der Abtei Allerheiligen als ehemalige Stadtherrin im Laufe des Spätmittelalters übernimmt auch die Stadt das Münzrecht.

Der nimbierte Doppeladler verweist auf die Zugehörigkeit der Reichsstadt Schaffhausen zum Heiligen Römischen Reich.
Der Doppeladler, das Wappentier des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, kam im 15. Jh. als Bildteil des Reichswappen auf. Reichsstädte prägten das Motiv auf ihren Münzen, um ihre Zugehörigkeit zum Reich darzustellen. Schaffhausen gehörte zu diesen privilegierten Städten, die unmittelbar dem Kaiser unterstanden und das Recht besassen, Gericht zu halten, Märkte abzuhalten, Zölle zu erheben und Münzen zu prägen.

Bei einem Gegenstempel handelt es sich um eine kleine Markierung, die auf einer Münze nachträglich angebracht wird. Üblicherweise kommen Gegenstempel zum Einsatz, um anzuzeigen, dass eine bisher zirkulierende Münze einen neuen Wert hat oder dass eine fremde Münze für den heimischen Markt zu einem fixen Kurs zugelassen ist.

Schaffhausen weist eine rege Münztätigkeit in der frühen Neuzeit auf. Beigetragen haben dazu die weit gespannten Handelsbeziehungen, Repräsentationsbedürfnisse der freien Reichsstadt und Münzunternehmer wie Hans Jabob Wegerich von Bernau (1596–1605), denen erlaubt wurde, neben den durch den Rat verlangten Münzen, auch Schaffhauser Münzen auf eigene Rechnung zu prägen. In Fässer verpackt, gelangten sie rheinabwärts nach Frankfurt am Main und an andere Orte. Die Darstellung des Reichsadlers auf der Rückseite erhöhte zusätzlich die Akzeptanz der Münze in den unterschiedlichen Territorien des Reichs. Vom Geschäft profitierten in erster Linie die Münzmeister.
1656–1658 liess die Stadt 1/4-Gulden- d.h. 15-Kreuzer-Stücke, wie die vorliegende Münze, prägen und wiederholte diesen Auftrag 1676–1677. Diese Münzunternehmungen brachten anstatt des erwarteten Gewinns einen hohen finanziellen Schaden.
1657
D. 29.8 mm
Silber, Prägung (gegengestempelt)
T 8106
Gustave Schöttle, Das Münzwesen von Schaffhausen seit dem Ende des 17. Jahrhunderts, in: Schweizerische Numismatische Rundschau, Bd. 20, 1915, S. 361–365.

Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 17. Jahrhundert, Zürich 1987, Nr. 1379.
Schlagwörter: Numismatik, Herrschaft, Heraldik, Tier