Münze: 1-Konkordatsbatzen-Stück des Kantons Waadt, geprägt in Lausanne, aus der Sammlung von Maria Walenta (1876–1961)

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Vs.: Umschrift: «CANTON DE VAUD . 1834». In Strichelkreis das Wappen von der Waadt mit Inschrift «LIBERTÉ ET PATRIE» (Freiheit und Vaterland), in Schild in Schweizer Form, zwischen Lorbeerzweigen (Symbol des Siegs und Ruhms), im Abschnitt die Angaben «1 . BATZ».
Rs.: Umschrift: «. LES CANTONS CONCORDANTS DE LA SUISSE». In Strichelkreis grosses, von geschweiftem Vierpass umgebenes Konkordatskreuz bzw. Schweizer Kreuz mit einem «C» in der Mitte, umgeben von einem Kranz aus Eichenblättern (Symbol der Stärke, Treue und Einheit). Auf den Kreuzarmen je ein Vierpass mit je dreiblättrigem Kleeblatt in den Schnittpunkten.
Nachdem die eidgenössische Tagsatzung 1824 beschlossen hatte, jegliche Versuche zur Vereinheitlichung des Münzwesens in der Schweiz aufzugeben, schlossen sich am 17. April 1825 die Kantone Aargau, Basel, Bern, Freiburg, Solothurn und Waadt zu einem Münzkonkordat (Münzbündnis) zusammen. Der Vertrag sah vor, die alten geringwertigen Billonmünzen der Helvetischen Republik (1798–1803) im Vertragsgebiet einzuziehen und durch neue Konkordatsmünzen zu ersetzen, welche als gemeinsames Zeichen auf der Rückseite jeweils ein Schweizer Kreuz mit grossem «C» für Concordat in der Kreuzmitte aufweisen und die Umschrift «DIE CONCORDIERENDEN CANTONE DER SCHWEIZ» (auf den Waadtländer Münzen auf Französisch) tragen sollten. Diese neuen Münzen, welche nach gleichem Standard (Gewicht und Edelmetallgehalt) geprägt wurden, hatten im gesamten Vertragsgebiet Gültigkeit. Das Konkordat sah vor, die Münzen in Schweizer Währung zu emittieren. Der Franken wurde in 10 Batzen oder 100 Rappen eingeteilt. Das vorliegende Stück im Wert von einem Batzen entsprach somit 10 Rappen. Ausgegeben wurden insgesamt 17 Mio. Konkordatsmünzen, die von 1826 bis 1834 hergestellt und bis 1850 in Umlauf waren.
Erst mit der Gründung des Bundesstaats 1848 und der Einführung des Schweizer Frankens 1850 als nationale Währung wurden die Grundlagen für eine einheitliche Währung in der gesamten Schweiz geschaffen. Im Lauf der Jahre 1851/52 wurde die Bevölkerung aufgerufen, die verbliebenen Kantonsmünzen in die neue Landeswährung in eigens dafür eingerichteten Büros umzutauschen.

Maria Walenta (1876–1961) wurde im tschechischen Graslitz geboren und kam um 1903 zu ihrem Bruder Rudolf (1875–1933) nach Frauenfeld, der hier bereits seit 1893 bei der Instrumentenbauerin Marie Wolf arbeitete. Maria Walenta führte wohl den Haushalt Wolf, in welchem auch ihr Bruder lebte. Marie Wolf vermachte 1934 per Testament ihr Haus an der Thundorfstrasse Maria Walenta zur Nutzniessung bis zu ihrem Tod. Nach dem Willen der Testatorin sollte dieses Objekt nach dem Tod der Begünstigten an die Bürgergemeinde Frauenfeld übergehen, wobei der Erlös aus dem späteren Verkauf der Liegenschaft für einen Musikpavillon sowie für einen Springbrunnen im Stadtpark Burstel bestimmt war. Das Legat wurde als «Fräulein Marie Wolf und Herrn Rudolf Walenta-Fonds» bezeichnet.
Maria Walenta vermachte ihrerseits dem Historischen Museum Thurgau eine reichhaltige Münz- und Papiergeldsammlung (vor allem Notgeld um 1920, Banknoten, Gutscheine und Marken aus Papier) sowie einige Antiquitäten. Wer die Münzen erworben hat – Maria Walenta, ihr Bruder oder die Familie Wolf –, bleibt unklar.
1834
D. 24.7 mm
Billon, Prägung
T 36396
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 235.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institutionen, Heraldik, Symbol, Botanik

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