Münze: 5-Batzen-Stück der Helvetischen Republik, geprägt in Bern, aus der Sammlung von Maria Walenta (1876–1961)

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Vs.: Umschrift: «HELVETISCHE – REPUBLIK». In Linienkreis auf einem mit der Jahreszahl «1799» versehenen Postament ein stehender Krieger in «altschweizerisch-vaterländischer Tracht» in Anlehnung an die Söldnerkleidung des 16. Jhs. mit geschlitzten Beinkleidern, geschlitztem Wams und mit Federhut (Freiheitshut, Symbol für die Freiheit) sowie Schwert (Symbol für die Wehrhaftigkeit), der mit seiner rechten Hand die dreifarbige Fahne der Helvetischen Republik hält. Dabei handelte es sich um die Trikolore, die von oben nach unten aus einem grünen, roten und gelben horizontalen Streifen besteht.
Rs.: In Strichelkreis die dreizeilige Angabe «5 / BATZEN / B» in um Reif sich windenden Eichenzweigen (Symbol der Stärke, Treue und Einheit), unten mit Band gebunden.
Mit dem Einmarsch der Franzosen im Frühling 1798 endete die Staatsform der Alten Eidgenossenschaft. Anstelle des alten Staatenbündnisses mit vollwertigen und zugewandten Orten sowie Untertanengebieten trat unter dem Schutz französischer Truppen die Helvetische Republik. Als Zentralstaat nach französischem Vorbild organisiert, übernahm sie die volle Staatsgewalt. Die einst regierenden Orte waren nun blosse Verwaltungseinheiten. Zu den vielen Reformen, welche die Helvetische Republik in Angriff nahm, zählte die Vereinheitlichung des Münzwesens. Sie allein sollte fortan anstelle der einzelnen Orte das Münzrecht ausüben. Als neue Währung wurde der Schweizer Franken zu 10 Batzen oder 100 Rappen bestimmt, gültig in der ganzen Schweiz. Die leeren Staatskassen und die inneren Unruhen verhinderten jedoch die Umsetzung der Projekte. Bereits 1803 wurde die Helvetische Republik mittels Mediationsverfassung wieder zu einem föderalen Staat. Statt der einen und unteilbaren Republik etablierte sich das Staatenbündnis aus 19 und ab 1815 aus 22 Kantonen, die das Münzrecht zurückerhielten. Erst die Bundesverfassung von 1848 untersagte den Kantonen die Münzprägung.

Die kleinste Silbermünze der Helvetischen Republik war das 5-Batzen-Stück, das der Hälfte eines Schweizer Frankens entsprach. Während Gold- und grosse Silbermünzen im Wert von 10 Batzen (1 Franken) bis 32 Franken im Handel und bei grösseren Geldgeschäften zum Zuge kamen, war das 5-Batzen-Stück im Alltag die gängige Münze. Entsprechend wurden die Gold- und grossen Silbermünzen in kleiner Zahl, hingegen 5-Batzen-Stücke in höheren Auflagen produziert.

Maria Walenta (1876–1961) wurde im tschechischen Graslitz geboren und kam um 1903 zu ihrem Bruder Rudolf (1875–1933) nach Frauenfeld, der hier bereits seit 1893 bei der Instrumentenbauerin Marie Wolf arbeitete. Maria Walenta führte wohl den Haushalt Wolf, in welchem auch ihr Bruder lebte. Marie Wolf vermachte 1934 per Testament ihr Haus an der Thundorfstrasse Maria Walenta zur Nutzniessung bis zu ihrem Tod. Nach dem Willen der Testatorin sollte dieses Objekt nach dem Tod der Begünstigten an die Bürgergemeinde Frauenfeld übergehen, wobei der Erlös aus dem späteren Verkauf der Liegenschaft für einen Musikpavillon sowie für einen Springbrunnen im Stadtpark Burstel bestimmt war. Das Legat wurde als «Fräulein Marie Wolf und Herrn Rudolf Walenta-Fonds» bezeichnet.
Maria Walenta vermachte ihrerseits dem Historischen Museum Thurgau eine reichhaltige Münz- und Papiergeldsammlung (vor allem Notgeld um 1920, Banknoten, Gutscheine und Marken aus Papier) sowie einige Antiquitäten. Wer die Münzen erworben hat – Maria Walenta, ihr Bruder oder die Familie Wolf –, bleibt unklar.
1799
D. 24.1 mm
Silber, Prägung
T 36532
Jean-Paul Divo, Edwin Tobler, Die Münzen der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1967, Nr. 8.

Balázs Kapossy, Freiheitsheld als liebevoller Vater, in: Zwischen Entsetzen und Frohlocken, Vom Ancien Régime zum Bundesstaat 1798–1848, Ausstellungskatalog, Bernisches Historisches Museum, Bern 1998, S. 91.
Schlagwörter: Numismatik, Staatliche Institution, Heraldik, Symbol, Botanik, Justiz

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