Verwaltungsstempel: Ovaler Tintenstempel des Justizdepartements des Kantons Thurgau, mit Holzgriff

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Vs.: «JUSTIZ DEPARTEMENT / CANTON THURGAU .», spiegelverkehrt, linsenförmige Aussparung im Feld. Aussen einfache Linienrahmung.
Rs.: Gedrechselter birnenförmiger Holzgriff mit abgesetztem, profiliertem, rundem Fuss. Ovale Stempelplatte aus Messing mit einer Messingmuffe und einem Dorn am Fuss des Holzschafts befestigt. Am Rand der Stempelplatte punzierte Herstellerinitialen «J.B (Stern) J.B». Nachträglich angebrachte Einkerbung am Fuss des Holzgriffs zur Ausrichtung des Stempels.
Mit dem Geschäftsreglement für den Regierungsrat vom 17. Januar 1850 wurde das 1840 eingeführte Departementalsystem erweitert und von ursprünglich sechs auf zehn Departemente festgesetzt. Das Justiz- und Vormundschaftswesen wurde in der Folge in zwei Departemente aufgeteilt, dem Justizdepartement und dem Departement für das Vormundschafts- und Armenwesen.
um 1850
L. 11.2, B. 4.6, H. 1.9 cm
Messing, geschnitten; Buchenholz gedrechselt
T 8770
Kantonsblatt, enthaltend die seit der Annahme der Verfassung vom Jahr 1831 erlassenen Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Grossen und Kleinen Rathes des Eidgenössischen Standes Thurgau, Vierter Band, Frauenfeld 1840, Geschäftsreglement des Kleinen Raths, 9. Juni 1840, S. 3–18.

Gesetzessammlung für den Kanton Thurgau, Zweite Hauptabtheilung, Kantonale Verhältnisse, Dritter Band, Frauenfeld 1866, Geschäftsreglement für den Regierungsrath, 17. Januar 1850, S. 143–155, bes. S. 151–152.
Schlagwörter: Sphragistik, Staatliche Institutionen, Kommunikation, Justiz