Steinschlossgewehr der Infanterie, Vorderlader

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Frühes Steinschlossgewehr ohne Bänderung.

Runder glatter Lauf, hinteres Laufdrittel oktogonal, Übergang mit quer zum Lauf stehenden Rillen. Schlosshahn mit kleinem geschweiftem Hahnsporn und kegelförmigem Hahnschraubenkopf. Eisengarnitur mit Vorderschaftkappe, Abzugsbügel, kleinem geschweiftem Seiten- und Kolbenkappenblech. Drei messingene Ladestockpfeifen mit Querrillen an den Kanten, hintere Pfeife mit spitzer Verlängerung, im Schaft verankert. Ein Bügel für Tragriemen am Abzugsbügelblatt befestigt. Zweiter Bügel fehlt. Eiserner Ladestock mit kegelstumpfförmigem Kopf. Geschnitzte Rahmung des Schloss- und Seitenblechs sowie der Laufangel. Schaft bis ca. 9 cm vor Mündung reichend, gerader Kolbenabschluss.

Ursprünglich vermutlich zwei Bänder für Laufbefestigung, aufgrund der zwei durchgehenden Löcher. Jetzt Stiftbefestigung.
Vorliegendes Gewehr gehörte wohl einem Wehrmann, der die Waffe wie üblich aus eigenen Mittel erwarb. Womöglich diente er in einem der acht Thurgauer Militärbezirke.
Die überregionale Wehrorganisation der Eidgenossenschaft entstand als Folge des Dreissigjährigen Kriegs (1618–1648). Die nördliche Landesgrenze und damit der Thurgau standen unter Druck, Terrain der Scharmützel zu werden. 1619 erliessen daher der eidgenössische, im Thurgau amtierende Landvogt Karl Emanuel von Roll (1579–1654) und Abgeordnete des Thurgauer Gerichtsherrenstands, Dekrete zur Neuformierung der Thurgauer Mannschaft. Diese von der Tagsatzung (eidgenössisches Parlament) genehmigte Kriegsordnung regelte das Wehrwesen in der Landschaft Thurgau, wobei Städte mit eigener Truppe wie Arbon, Bischofszell, Diessenhofen, Frauenfeld und Steckborn sowie das Herrschaftsgebiet des Fürstabts von St. Gallen im Oberthurgau von der Verordnung ausgenommen waren. Fortan war der Thurgau in acht militärische Bezirke (Quartiere) eingeteilt, wobei ein Bezirk mindestens 1000 Mann stellen musste. Davon waren 200 mit Musketen (lange schwere Vorderlader), 100 mit Hakenbüchsen (eine frühe Form des Vorderladers mit einem Haken vorne, um das schwere Gewehr stützen zu können), 200 mit Harnischen, 300 mit Spiessen und 200 mit Kurzgewehren ausgerüstet. Die Männer hatten ab ihrem 16. bis zum 60. Lebensjahr, jene unter der Fahne des St. Galler Fürstbischofs bereits als 14-Jährige Wehrdienst zu leisten. 1647 (Wiler Defensionale) und 1668 (Badener Defensionale) erfolgten wiederum von der eidgenössischen Tagsatzung verabschiedete Militärordnungen zur Landesverteidigung, wobei das Badener Abkommen festhielt, dass rund 1800 Thurgauer bei Bedarf Waffendienst zu leisten hatten. Diese mussten mehrheitlich mit Musketen ausgerüstet sein, aber auch geharnischte (mit einem Körperschutz aus Eisen versehen) und ungeharnischte Thurgauer Spiessträger sowie Hellebardiere konnten einberufen werden. 1774 zählten die acht Quartiere 12 354 wehrfähige Männer, 7147 Gewehre, 2692 Bajonette und 2889 Patronentaschen. 1799 kam es zur Zusammenlegung der Quartiere. Die Thurgauer Soldaten leisteten ihren Dienst von nun an in den vier kantonalen Militärbezirken Steckborn, Frauenfeld, Arbon und Bischofszell.
Mitte 18. Jh.
L. 151 cm, Lauf L. 111.5 cm
Stahl, Eisen, Messing, Nussbaumholz
Wg 435
Albert W. Schoop, Geschichte der Thurgauer Miliz, Frauenfeld 1948, S. 172–173.
Schlagwörter: Militaria, Waffen

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