Gewehr mit Perkussionsschloss, Vorderlader der Thurgauer Genietruppen und der Parkartillerie, eidgenössisches Modell 1842/1859, mit nummergleichem Stichbajonett

zurück

Auf Perkussionszündung umgebautes Steinschlossgewehr.

Runder gezogener Lauf mit vier Zügen, hinten oktogonal. Bajonetthaft in Form eines kubischen Nockens am Lauf. Leiervisier für Stellung von 400 bis 700 Schritt, Mückenkorn. Erhabenes Schlossblatt, S-förmiger Hahn mit geriffeltem (Griffoptimierung) Daumendrücker (Perkussionshammer), Piston, schmales geschweiftes Schlossblech aus Messing. Garnitur mit Messingbändern mit je Federhaftung, Oberband mit Führung für Ladestock, Mittelband mit breitem Riemenbügel, Abzugsbügel aus Messing mit breitem Riemenbügel, eisernes angeschraubtes Bügelblatt mit Querrippen (Griffoptimierung), eiserne gerade geschraubte Bügelkappe. Voller Nusbaumholzschaft. Eiserner Ladestock mit kegelförmigem Kopf.
Nicht originaler lederner Tragriemen mit Doppelniet-Knöpfen.

Schläge: Auf Schlossplatte Hersteller «Beuret Frères Liège». Kontrollstempel für Beschuss (amtliche Prüfung) «E. L. G.» über Stern in Oval für Épreuve Liège (Lüttich) (BEL). Waffennummer «14» je auf Lauf und Kolbenhals, «TH» (Zeughaus Frauenfeld, Besitzer) auf Lauf. Weitere Stempel des Herstellers mit überkröntem «BF» je auf Lauf, Schlossplatte und -blech, den Bändern, Abzugsbügel, Bügelblatt, Kolbenkappe und Ladestock. Auf Lauf, Bügelblatt, Schwanzschraube und Schraube von Schlossblech je «B». Auf Lauf Schweizerkreuz in Rund, eidg. Kontrollstempel von Kontrolleur Hauptmann Müller ab 1859. Auf Visierkonsole «2».

Kaliber: 18 mm

Tüllenbajonett mit dreikantiger Klinge.
Schläge: Waffennummer «14» auf Hals, Herstellerstempel mit überkröntem «BF» (Beuret Frères), auf Klinge «Po»?
Für die Bewaffnung seiner Infanteristen war jeder Schweizer Kanton eigenständig verantwortlich. Ab 1826 bezog ein Thurgauer Soldat seine Waffe gegen Bezahlung vom Zeughaus in Frauenfeld, das 1820–1822 eingerichtet wurde. Die Anfertigung von Militärschusswaffen erfolgte in den Werkstätten der kantonalen Zeughäusern oder von einheimischen Büchsenmachern im Auftrag der milizpflichtigen Wehrmänner produziert. Denn bis zur Einführung des Bundesheers 1874 trugen die Soldaten die Kosten für ihre Ausrüstung grösstenteils selbst.
Wehrmänner, die sich keine eigene Waffe leisten konnten, bekamen diese leihweise vom Zeughaus in Frauenfeld ausgehändigt. Sowohl die Gewehre in Staats- wie in Privatbesitz waren mit dem Thurgauer Kantonsschlag versehen, der in drei Varianten vorliegt «CT», «TH» und «CTH». Die mit solch einer Markierung bezeichneten Waffen entsprachen der behördlichen Vorschrift hinsichtlich der Beschaffenheit der Gewehre (Ordonnanzen). Die Gewehre der Modelle 1842 und 1859 gehörten bis zur Einführung des Vetterli-Gewehrs Anfang der 1870er-Jahre zur Bewehrung der Schweizer Armee. Mit der Aussortierung dieser Stücke hörte auch die kantonale Kontrolle der Waffen und damit die Anbringung des Kantonsschlags auf. Fortan lag die Prüfung der Gewehre in den Händen der eidgenössischen Experten, welche die von ihnen erprobten Waffenteile mit Punzen versahen, die oftmals aus dem Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens bestanden.

Hersteller der Gewehre waren hauptsächlich Manufakturen in Frankreich und Belgien, so wie bei diesem Exemplar die Firma Beuret Frères in Liège (BEL), der Hauptlieferant für Schweizer Armeewaffen. Solche Waffen wurden gemäss den Bestimmungen der Bundesbehörde mehrmals umgebaut, wobei viele der originalen Teile, die mit dem Stempel des belgischen Herstellers versehen sind, erhalten blieben.
In der belgischen Stadt Lüttich (Liège) entwickelte sich seit dem 16. Jh. ein blühendes Gewerbe der Waffenschmiede. Stellten die Produzenten zuerst Kanonenläufe und Kugeln her, fertigten sie ab dem 17. Jh. Bestandteile für Handfeuerwaffen an. Ab 1672 prüfte ein offiziell bevollmächtigter Kontrolleur die Qualität der Läufe und versah sie mit einem gepunzten Gütezeichen (Beschau), das die Qualität der Ware garantierte. Jedoch erst ab 1810 durften nur noch geprüfte Produkte ausgeliefert werden. Die Waffenschmiede führten ihre Arbeit im Auftrag von Zwischenhändlern aus, die den Kontakt zu den Kunden hatten.

1859 beschloss die Schweizerische Bundesversammlung die Gewehre der Fusstruppen, die dafür geeignet waren, zu Waffen mit gezogenen Läufen optimieren zu lassen, womit die Schussdistanz erhöht werden konnte. Diese Aufrüstung erforderte den Austausch der bis dahin gebräuchlichen Kimme gegen ein regulierbares Leiervisier, das aufgelötet wurde. Ursprünglich sollte diese Transformation eine Zentralwerkstätte in Zofingen ausführen, welcher die Kantone die Gewehre zur Umrüstung abzuliefern hatten. Dieses Vorhaben konnte nicht erfolgreich zu Ende geführt werden, weshalb sich auch kantonale Zeughäuser und private Büchsenmacher, unter der Kontrolle eidg. Inspektoren, am Projekt beteiligten. Von den Thurgauer Vorderladern konnten 379 in Zofingen mit einem gezogenen Lauf nach dem System Prélaz-Burnand (benannt nach den Waffentechnikern Joseph Prélaz und Edouard Burnand) ausgestattet werden. 600 Stück kamen in den Thurgau zurück und wurden hier von den Waffenschmieden ertüchtigt. Die ertüchtigten Exemplare waren bis zur Einführung der Hinterlader ab 1867 in militärischem Einsatz.
Beuret Frères, Waffenhersteller in Liège (Lüttich, BEL)
um 1842–Anfang 1870er-Jahre
L. 130.8 cm, Lauf L. 88.5 cm; Bajonett L. 53.7 cm, Klingenlänge 45.5 cm
Stahl, Eisen, Nussbaumholz, Messing, Leder
T 40351
Hugo Schneider, Michael am Rhyn, Oskar Krebs, Christian Reinhart, Handfeuerwaffen System Vetterli (Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817, Bd. 3), Dietikon-Zürich 1970, S. 107.

Albert W. Schoop, Geschichte der Thurgauer Miliz, Frauenfeld 1948.

Hugo Schneider, Michael am Rhyn, Eidgenössische Handfeuerwaffen (Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817, Bd. 2), Dietikon-Zürich 1979, S. 26–28, 107, 153, Nr. 2, 169–174.
Schlagwörter: Militaria, Staatliche Institutionen, Waffen