Infanteriegewehr mit Perkussionsschloss, Vorderlader der Thurgauer Truppe, eidgenössisches Modell 1817/1842/1859

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Aus einem Vorderlader mit Steinschloss umgeänderter Hinterlader mit Perkussionszündung.

Runder gezogener Lauf, ab Kammer oktogonal. Hölzerner Laufdeckel mit Bleikopf. Blockvisier auf Laufangel. Linsenkorn aus Messing auf Vorderband. Laufmündung mit Bajonettnocken. Schlosshahn mit geriffeltem Hahnsporn. Eisengarnitur aus drei Bändern, Abzugsbügel und Kolbenkappe. Laufbefestigung mit Bandfedern. Zwei Bügel für den Tragriemen. Eisenladestock mit kegelstumpfförmigem Kopf. Vollschaft. Kolben mit Backenausschnitt links und geradem Abschluss. Tüllenbajonett mit dreikantiger Klinge fehlt.

Schläge: Auf Lauf abgekürzte Waffennummer «596» zweimal geschlagen, tw. übereinander und verschlagen. «RF»? und Kontrollstempel des eidg. Inspektors in Form von Schweizerkreuz (vor 1859). Mittelband und Abzugsbügelblatt mit «G». Auf Kolbenhals Waffennummer «1596».
Auf Lauf und Kolbenhals Kontrollpunzen des kantonalen Inspektors in zwei verschiedenen Ausführungen «TH» und ligiertes «CT» in Oval.

Kaliber: 18 mm
Jeder Schweizer Kanton war für die Bewaffnung seiner Infanteristen selbst verantwortlich. Ab 1826 bezog ein Thurgauer Soldat seine Waffe gegen Bezahlung vom Zeughaus in Frauenfeld, das 1820–1822 eingerichtet worden war. Bis zur Einführung des Bundesheers 1874 trugen die Soldaten die Kosten für ihre Ausrüstung grösstenteils selbst. Wehrmänner, die sich keine eigene Waffe leisten konnten, bekamen diese leihweise vom Zeughaus ausgehändigt. Sowohl die Gewehre in Staats- wie in Privatbesitz waren mit dem Thurgauer Kantonsschlag versehen, der in drei Varianten vorliegt: «CT», «TH» und «CTH».
Lieferanten der Gewehre waren hauptsächlich Manufakturen in Frankreich und Belgien. In der Regel erwarb die zuständige kantonale Kommission das französische Modell von 1777, das 1801/02 optimiert wurde. Es entsprach dem eidgenössischen Reglement von 1817 und wurde im Thurgau 1820 eingeführt. Diese Gewehre mit Steinschlosszündung erfuhren im Verlauf des 19. Jhs. mehrmals eine Ertüchtigung. So wurden die Waffen 1842 mit einer Perkussionszündung und 1859 mit einem gezogenen Lauf nach dem System Prélaz-Burnand (benannt nach den Waffentechnikern Joseph Prélaz und Edouard Burnand) ausgestattet. Viele dieser optimierten Exemplare waren bis in die 1870er-Jahre in militärischem Einsatz.
1817–um 1870 im militärischen Einsatz
L. 142 cm, Lauf L. 101 cm
Stahl, Eisen, Messing, Nussbaumholz
Wg 173
Die schweiz. Ordonnanz-Hinterladergewehre, seit 1867, in: Schweizer Soldat, Monatszeitschrift für Armee und Kader mit FHD-Zeitung, Bd. 4, Heft 11, 1928–1929, S. 251–252, 261–262.

Albert W. Schoop, Geschichte der Thurgauer Miliz, Frauenfeld 1948.

Hugo Schneider, Michael am Rhyn, Eidgenössische Handfeuerwaffen (Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817, Bd. 2), Dietikon-Zürich 1979, S. 44.

Kriss Reinhart, Jürg A. Meier, Pistolen und Revolver der Schweiz seit 1720, Dietikon-Zürich 1998, S. 96–98, 102.
Schlagwörter: Militaria, Waffen, Gewerbe